•Werfen Sie Akkus und Telefone niemals ins Feuer. Entsorgen Sie verbrauchte Akkus und Telefone entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
•Legen Sie weder Akkus noch das Gerät auf oder in einem Heizgerät wie z.B. einer Mikrowelle, einem Ofen oder einem Heizkörper ab. Die Akkus können dadurch überhitzen und explodieren!
•Zerdrücken oder zerstechen Sie den Akku nicht. Vermeiden Sie es, den Akku hohem Druck auszusetzen, der zu einem internen Kurzschluss und Überhitzung führen kann.
Vermeiden Sie Störungen bei Herzschrittmachern
Die Hersteller von Herzschrittmachern sowie die unabhängige Forschungsgruppe "Wireless Technology Research" empfehlen, dass ein Mindestabstand von 15 cm zwischen einem Mobiltelefon und einem Herzschrittmacher eingehalten werden sollte, um mögliche Störungen beim Herzschrittmacher zu vermeiden.
Wenn Sie glauben, dass ein Herzschrittmacher oder anderes medizinisches Gerät gestört wird, schalten Sie das Telefon sofort aus und wenden Sie sich an den Hersteller des Herzschrittmachers oder medizinischen Geräts.
Schalten Sie das Telefon in explosionsgefährdeten Umgebungen aus
Verwenden Sie das Telefon nicht an einer Zapfsäule (Tankstelle) oder in der Nähe von Treibstoffen und Chemikalien. Schalten Sie das Telefon bei entsprechenden Warnhinweisen und Anweisungen aus. Ihr Telefon kann Explosionen oder Brände in und um Kraftstoff- oder Chemikalienlager- und Transport- oder Sprengbereichen hervorrufen. Lagern und transportieren Sie entzündliche Flüssigkeiten, Gase oder Sprengstoffe nicht am selben Ort, an dem sich das Telefon mit Zubehör befindet.
Explosionsgefährdete Bereiche
Schalten Sie das Telefon in explosionsgefährdeten Bereichen aus und beachten Sie alle Hinweisschilder und Anweisungen. Funken in solchen Bereichen können zu einer Explosion oder einem Brand führen, die Verletzungen oder den Tod zur Folge haben können. Schalten Sie das Telefon immer aus, wenn Sie sich an einer Zapfsäule (Tankstelle) befinden. In Tanklagern (Zonen der Kraftstofflagerung und
Hinweise zur Sicherheit und Verwendung 79