Die Telefongesellschaft kann Änderungen an Einrichtungen, Geräten, Betriebszuständen oder Verfahren vornehmen, die den Betrieb des Geräts beeinträchtigen können. Sollte dieser Fall eintreten, wird Sie die Telefongesellschaft im voraus darüber informieren, damit Sie die notwendigen Vorkehrungen für die Aufrechterhaltung eines ununterbrochenen Dienstes treffen können.
Wenn Störungen bei diesem Gerät (SENS Modem) auftreten, sollten Sie sich für Hinweise zur Reparatur oder Garantie an Ihre örtliche Vertriebsniederlassung wenden. Wenn das Gerät Störungen im Telefonnetz verursacht, kann die Telefongesellschaft verlangen, daß Sie die Verbindung des Geräts zum Netz bis zur Behebung der Störung unterbrechen.
Der Benutzer muß das vom Herstellermitgelieferte Zubehör und Kabel verwenden, um ein optimales Ergebnis mit diesem Produkt zu erzielen.
Der Kunde darf keine Reparaturen vornehmen.
Das Gerät kann nicht bei den öffentlichen Münzfernsprechern verwendet werden, die von der Telefongesellschaft bereitgestellt werden. Eine Verbindung mit Gesellschaftsanschlußdiensten unterliegt den staatlichen Tarifen.
Der Telephone Consumer Protection Act von 1991 (Gesetz zum Schutz von Telefonteilnehmern) erklärt die Verwendung eines Computers oder eines anderen elektronischen Gerätes, einschließlich Faxgeräten, zur Versendung von Mitteilungen für rechtswidrig, sofern solche Mitteilungen nicht klar das Datum und die Uhrzeit und den Namen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Einzelperson, die diese Mitteilung versenden, und die Telefonnummer des sendenden Gerätes oder eines solchen Unternehmens, einer Organisation oder einer Einzelperson in der Kopf- oder Fußzeile jeder übertragenen Seite oder auf der ersten Seite der Übertragung angeben. (Die angegebene Telefonnummer darf keine Nummer sein, bei der die Kosten die Gebühren für Orts- oder Ferngespräche übersteigen.)
Weitere Informationen dazu, wie Sie diese Angaben in Ihr Faxgerät einprogrammieren können, finden Sie im Benutzerhandbuch Ihre Kommunikationssoftware.