Einstellung der Doppeleinzugskontrolle
Wird die Doppeleinzugskontrolle verwendet, unterliegen die Dicke bzw. die Kombination aus Dicke und Länge des Dokuments den folgenden Spezifikationen:
1Dicke: 0,065 bis 0,15 mm
2Genauigkeit der Papierlänge: bis zu 1%
3Das Papier darf an der Mitte der Anlagekante nicht schwarz bedruckt sein. (10 x 10 mm)
4Innerhalb eines Bereichs von 35 mm zu beiden Seiten der Papiermitte sind Lochungen nicht zulässig.
5Druckdichte: bis zu 12%
6Abweichungen der Transparenz der Grundfarbenbereichs müssen unter 10% betragen.
HINWEIS
Bestimmte Papiertypen bzw. bestimmte Papiereigenschaften führen bei der Doppeleinzugskontrolle zu niedrigeren Erkennungsraten.
35 mm
10 mm
Unbedruckt
Papiereinzugs- richtung
Keine Lochung erlaubt