8
2 Sicherheit
2.4.1 Bedienungspersonal
Personen, die mit der Dosierstation arbeiten und diese bedienen, müssen für die
jeweiligen Tätigkeiten ausreichend geschult sein. Die Bedienungs- und
Wartungsanleitung muss gelesen und verstanden worden sein.
2.4.2 Wartungspersonal
Personen, die Dosierstationen warten und instandsetzen, müssen sachkundig
sein und:
für die jeweiligen Tätigkeiten ausreichend geschult sein
die einschlägigen technischen Regeln und Sicherheitsvorschriften kennen und
befolgen.
die Bedienung- und Wartungsanleitung gelesen und verstanden haben.
Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hydraulik, Pneumatik, Förder- und
Elektrotechnik hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften, den Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der
Technik (DIN-Normen) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der
Dosierstation beurteilen kann.
2.5 Organisatorische Maßnahmen
Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind vom Betreiber
bereitzustellen. Alle vorhandenen Sicherheits-Einrichtungen sind regelmäßig zu
überprüfen. Für den Betrieb und die Reinigung Schutzbrille und Schutzanzug tragen
zum Schutz gegen eventuell verspritzenden Chemiewerkstoff.