Samsung NP30RP44U2/SEG, NP30RP54C2/SEG Europäische Staaten mit Einschränkungen bei der Verwendung

Models: NP30RH1D54/SEG NP30RP1BDU/SEG NP30RP44U2/SEG NP30RP54C2/SEG NP30RH1850/CHN NP30RH6LTC/SEG NP30RP0EAU/SIL NP30RH2GHQ/SHK NP30RH45TY/SEG

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Die Strahlungsleistung der drahtlosen Geräte, die in Ihrem Notebook eingebaut sein können, liegt weit unter den derzeit von der Europäischen Kommission im Rahmen der R&TTE-Richtlinie festgesetzten RF-Strahlungsgrenzen.

Europäische Staaten, die für drahtlose Genehmigungen qualifiziert sind:

EU Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich (mit Frequenzeinschränkungen), Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

Außerhalb der EUIsland, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.

Europäische Staaten mit Einschränkungen bei der Verwendung:

EU In Frankreich ist der Frequenzbereich für Geräte, die mit mehr als 10 mW

übertragen (wie Wireless LAN) auf 2446,5–2483,5 MHz beschränkt. Außerhalb der EU Derzeit keine Einschränkungen.

Europäische Telekommunikations-Informationen

(für Produkte, die mit EU-genehmigten Modems ausgestattet sind)

Die Auszeichnung mit dem Symbol zeigt die Konformität dieses Geräts mit der Funk- und Telekommunikations-Endgeräte-Richtlinie 1999/5/EC an. Eine solche Auszeichnung bedeutet, dass dieses Gerät den folgenden technischen Normen entspricht oder sie übertrifft:

CTR 21 – Anschlussanforderungen für paneuropäische Zulassung für den Anschluss an analoge öffentliche Telefonnetze von Endgeräten (mit Ausnahme von Endgeräten, die Sprachtelefoniedienste unterstützen), bei denen Netzwerkadressierung, falls vorhanden, mit MFV (Mehrfrequenzwahlverfahren) stattfindet.

Dieses Gerät kann zwar sowohl Impulswahlverfahren als auch MFV verwenden; nur MFV unterliegt jedoch den Richtlinienanforderung bezüglich korrektem Betrieb. Daher wird dringend empfohlen, das Gerät beim Zugriff auf öffentliche oder private Notdienste auf MFV zu stellen. MFV bietet außerdem einen schnelleren Anrufaufbau.

Dieses Gerät ist gemäß Council Decision 98/482/EEC – „CTR 21“ für paneuropäischen Single Terminal-Anschluss an das öffentliche Telefonnetz zugelassen.

Aufgrund der Unterschiede der einzelnen Telefonnetze in den verschiedenen Ländern stellt diese Zulassung selbst jedoch keine uneingeschränkte Garantie für den erfolgreichen Betrieb an jedem möglichen Telefonanschluss dar. Wenden Sie sich bei Problemen an den technischen Support des Herstellers.

Einhaltung behördlicher Vorschriften xiii

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