4.Bei Schäden die im Zusammenhang mit der Benutzung von nicht von HiTi hergestellten Farbbandkassetten oder wiederaufgefüllten Farbbandkassetten, Fotopapier oder Aufklebern entstehen, berechnet HiTi für Serviceleistungen die üblichen Standardsätze und Materialkosten.
5.Erhält HiTi innerhalb der gültigen Gewährleistungsfrist die Mitteilung über eine defekte Software, Medien, oder Farbpatrone, die HiTis Gewährleistungspflicht unterliegen, wird HiTi für Ersatz für dieses defekte Produkt sorgen. Erhält HiTi innerhalb der gültigen Gewährleistungsfrist die Mitteilung über den Defekt eines Hardwareprodukts, das HiTis Gewährleistungspflicht unterliegt, wird HiTi nach eigenem Ermessen eine Reparatur vornehmen oder das defekte Produkt ersetzen.
6.Ist HiTi nicht in der Lage ein defektes Produkt, das der Garantiepflicht unterliegt, zu reparieren oder zu ersetzen, wird HiTi innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Benachrichtigung über den Defekt, den Kaufpreis ersetzen.
B. Beschränkte Garantie
1.ENTSPRECHEND LOKALER, GESTZLICGHER BESTIMMUNGEN ÜBERNIMMT HiTi ODER DIE VERTRIEBSHÄNDLER VON HiTi KEINE GARANTIE DIE ÜBER DEN UMFANG DER VORSTEHEND BESCHRIEBENEN BESCHRÄNKTEN GARANTIELEISTUNGEN HINAUSGEHT, SEI ES AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, IN BEZUG AUF HiTi PRODUKTE, MARKTGÄNGIGKEIT, DIE RICHTIGE ART UND GÜTE ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
C. Haftungsbeschränkungen
1.Entsprechend lokaler, gesetzlicher Bestimmungen, sind die in dieser Garantieerklärung beschriebenen Ersatzleistungen die einzigen Leistungen auf die der Kunde Anspruch hat.
2.Im Rahmen der lokalen gesetzlichen Bestimmungen, ausgenommen die in dieser Erklärung festgelegten Umstände, ist HiTi oder die Vertriebshändler von HiTi, in keinem Fall haftbar für direkte, indirekte, spezielle, zufällige Schäden, oder Folgeschäden, auch wenn HiTi auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
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