D.Geltendes Recht
1.Diese Erklärung zur beschränkten Gewährleistung verleiht dem Endkunden bestimmte Rechte. Der Endkunde hat unter Umständen noch weitere Rechte, die in den Vereinigten Staaten von Bundesstaat zu Bundesstaat, in Kanada von Provinz zu Provinz, in der restlichen Welt von Land/Region zu Land/Region verschieden sein können.
2.Soweit diese Erklärung zur beschränkten Gewährleistung nicht dem geltenden Recht entspricht, soll sie als so abgeändert gelten, dass die hierin enthaltenen Bestimmungen dem geltenden Recht entsprechen. Unter dem geltenden Recht können bestimmte Erklärungen und Einschränkungen dieser Erklärung zur beschränkten Gewährleistung nicht auf den Endkunden zutreffen. Durch die Regierung der USA, in einigen
a.verfügt ein Endkunde über weitere Gewährleistungsansprüche;
b.werden die Rechte des Verbrauchers nicht durch die Erklärungen und Einschränkungen dieser Gewährleistungserklärung beschränkt (z.B. Großbritannien);
c.ist ein Hersteller nicht berechtigt, solche Erklärungen und Einschränkungen durchzusetzen;
d.wird die Dauer stillschweigender Gewährleistungen durch das geltendende Recht geregelt und darf vom Hersteller nicht eingeschränkt werden;
e.ist eine zeitliche Einschränkung stillschweigender Gewährleistungen unzulässig.
3.Der Kunde besitzt je nach Kaufvereinbarung möglicherweise zusätzliche Rechte. Diese Rechte werden von dieser Erklärung zur beschränkten Gewährleistung in keiner Weise beeinträchtigt.
4.Bei Kundentransaktionen in den USA sind alle gesetzlich vorgeschriebenen stillschweigenden Gewährleistungen auf die Dauer der ausdrücklichen Gewährleistungsfrist beschränkt.
5.BEI KUNDENTRANSAKTIONEN IN AUSTRALIEN UND NEUSEELAND WERDEN DIE IN DIESER ERKLÄRUNG ZUR BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG ENTHALTENEN BEDINGUNGEN, AUSSER IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN, SOWIE DIE GESETZLICH VERANKERTEN RECHTE, DIE FÜR DEN VERKAUF EINES PRODUKTS AN DIE BETREFFENDEN KUNDEN GELTEN, IN KEINER WEISE MODIFIZIERT, BESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN, SONDERN SIE GELTEN ZUSÄTZLICH ZU DIESEN RECHTEN.
Nur für Kunden in Europa
Folgende HP Niederlassung ist in Ihrem Land/Ihrer Region für die Erfüllung der beschränkten
HP Gewährleistung verantwortlich.
Österreich | Deutschland | Luxemburg |
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Lieblgasse 1 | Herrenberger Straße 140 | 7a, rue Robert Stümper |
Service und Support
Der
Optionen zur Gewährleistungserweiterung
HP stellt eine breite Palette an Optionen zur Gewährleistungserweiterung zur Verfügung, die Sie dank erweiterter Serviceabdeckung sorgenfrei arbeiten lassen. Die Servicelaufzeit beginnt mit dem Kauf des Produkts, wobei Sie das Produkt innerhalb der ursprünglichen Gewährleistungsdauer erwerben müssen. Das Serviceangebot für die Hardware wird auf der Grundlage des ersten Anrufs bei HP Customer Care festgelegt.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
Nach Ablauf der Gewährleistung stehen Ihnen je nach Wohnort unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:
•USA: Kostenpflichtiges Ersetzen des Produkts ODER kostenpflichtiges Aufrüsten des Produkts
•Kanada: Anruf beim HP Kundendienstzentrum zum kostenpflichtigen Ersetzen des Produkts
•Europa: Rückgabe des Produkts an den Händler ODER Anruf beim HP Kundendienstzentrum zum kostenpflichtigen Ersetzen des Produkts
•Lateinamerika: Kostenpflichtige Reparatur des Produkts ODER kostenpflichtiges Aufrüsten des Produkts Sie haben 3 Jahre lang Anrecht auf
Materialentsorgung
Dieses HP Produkt enthält folgende Materialien, die am Ende des Produktzyklus ggf. einer gesonderten Entsorgung bedürfen:
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| HP Photosmart E327 warranty | |||
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