Die Strahlungsleistung der drahtlosen Geräte, die in Ihrem Notebook eingebaut sein können, liegt weit unter den derzeit von der Europäischen Kommission im Rahmen der
Europäische Staaten, die für drahtlose Genehmigungen qualifiziert sind:
EU Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich (mit Frequenzeinschränkungen), Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
Außerhalb der EUIsland, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.
Europäische Staaten mit Einschränkungen bei der Verwendung:
EU In Frankreich ist der Frequenzbereich für Geräte, die mit mehr als 10 mW
übertragen (wie Wireless LAN) auf
Europäische
(für Produkte, die mit
Die Auszeichnung mit dem Symbol zeigt die Konformität dieses Geräts mit der Funk- und
CTR 21 – Anschlussanforderungen für paneuropäische Zulassung für den Anschluss an analoge öffentliche Telefonnetze von Endgeräten (mit Ausnahme von Endgeräten, die Sprachtelefoniedienste unterstützen), bei denen Netzwerkadressierung, falls vorhanden, mit MFV (Mehrfrequenzwahlverfahren) stattfindet.
Dieses Gerät kann zwar sowohl Impulswahlverfahren als auch MFV verwenden; nur MFV unterliegt jedoch den Richtlinienanforderung bezüglich korrektem Betrieb. Daher wird dringend empfohlen, das Gerät beim Zugriff auf öffentliche oder private Notdienste auf MFV zu stellen. MFV bietet außerdem einen schnelleren Anrufaufbau.
Dieses Gerät ist gemäß Council Decision 98/482/EEC – „CTR 21“ für paneuropäischen Single
Aufgrund der Unterschiede der einzelnen Telefonnetze in den verschiedenen Ländern stellt diese Zulassung selbst jedoch keine uneingeschränkte Garantie für den erfolgreichen Betrieb an jedem möglichen Telefonanschluss dar. Wenden Sie sich bei Problemen an den technischen Support des Herstellers.