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8.3 Garantiebestimmungen (nur für Deutschland)
Garantieklausel
1 Soweit Fehler bei Produkten, auf welche sich diese Bedienungsanleitung unter Luftfiltertrolley 97612
(nachstehend “Produkte" genannt) bezieht, vorhanden sein sollten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs
Monate.
2 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Loctite verpflichtet
sich, innerhalb der Gewährleistungsfrist die von ihr gelieferten Produkte wahlweise zu reparieren,
auszutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten (zuzüglich Fracht- und Versicherungskosten, soweit
solche vom Besteller bezahlt wurden). Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Loctite
haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haftet Loctite nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2
BGB geltend macht. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel festgestellt, so ist das
entsprechende Teil an Loctite zurückzusenden. Ein Begleitschreiben mit Angabe der Rechnungsnummer,
unter der das Produkt bezogen wurde, sowie der Ursache für die Rücksendung ist beizufügen. Die
Rücklieferung von Komponenten zur Reparatur muss ohne fremde Teile erfolgen; im Fall der
Mängelbeseitigung trägt Loctite die Material-, Transport- und Arbeitskosten, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen als den ursprünglichen Ort verbracht wurde (§
476 a BGB). Die Kosten von Ein- und Ausbaumaßnahmen trägt Loctite nur zur Hälfte, maximal jedoch bis
zur Höhe des Kaufpreises. Für Ersatzlieferung und Nachbesserung haftet Loctite sechs Monate. Wird
eine Komponente und/oder ein von Loctite geliefertes Teil oder System ohne Zustimmung von Loctite
geändert oder repariert, zweckentfremdet oder nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften von Loctite
installiert und in Betrieb gesetzt, erlischt die Gewährleistung.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 1 und 2 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Die vorstehende Regelung gilt nicht
für Ansprüche gemäß §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder
zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung von Loctite ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen
von Loctite.