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Veränderung, Rückentwicklung, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist ausdrücklich verboten. Wenn Sie jedoch im Gebiet der
Europäischen Union („EU”) wohnen, können Sie auf schriftliche Anfrage bei 3Com Informationen im Sinne der EG-Richtlinie zum gesetzlichen
Schutz von Computerprogrammen erhalten, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Programmen benötigt werden.
EXPORTBESCHRÄNKUNGEN: Sie stimmen zu, daß Sie die Software oder die begleitende Dokumentation (oder Kopien davon) oder Produkte,
die die Software oder diese Dokumentation benutzen, weder exportieren noch reexportieren, wenn dadurch anwendbare gesetzliche Bestimmungen
der USA oder des Landes verletzt werden, in dem Sie diese erhalten haben.
Die Software, die dieser Lizenzvereinbarung unterliegt, kann eine komplexe Datenverschlüsselung enthalten, die nicht aus den USA oder Kanada
exportiert werden kann. Sie erklären sich damit einverstanden, die Verschlüsselungssoftware oder begleitende Dokumentation ohne vorherige
schriftliche Genehmigung durch das U.S. Department of Commerce weder physikalisch noch elektronisch zu exportieren.
BETRIEBSGEHEIMNISSE; RECHTSANSPRUCH:Sie anerkennen und bestätigen, daß die Struktur, Abfolge und Organisation der Software ein
wertvolles Betriebsgeheimnis von 3Com und seinen Lieferanten ist. Sie stimmen zu, diese Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Sie
anerkennen und bestätigen darüber hinaus, daß das Eigentum an der und der Rechtsanspruch auf die Software und alle nachfolgenden Kopien
unabhängig von der Form oder dem Datenträger bei 3Com und seinen Lieferanten verbleibt.
RECHTLICHE BESCHRÄNKUNGEN FÜR REGIERUNGSBEHÖRDEN DER USA:Die Software ist kommerzieller Natur und wurde
ausschließlich mit privaten Mitteln entwickelt. Die Software wird als „kommerzielle Computer-Software“ gemäß DFARS 252.227-7014 (Juni 1995)
oder als kommerzielle Ware gemäß FAR 2.101(a) ausgeliefert und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzabkommens, das die
Standardausführung der kommerziellen Lizenz für die Software von 3Com ist. Die zur Verfügung gestellten technischen Daten unterliegen den
rechtlichen Beschränkungen von DFAR 252.227-7015 (Nov. 1995) oder FAR 52.227-14 (Juni 1987), je nachdem, welche Bestimmungen
anwendbar sind.
LAUFZEIT UND BEENDIGUNG:Diese Lizenzvereinbarung bleibt so lange in Kraft, bis sie beendet wird. Sie können sie jederzeit beenden,
indem Sie die Software und die Dokumentation zusammen mit allen Kopien und zusammengefaßten Teilen in jeder Form vernichten. Sie wird
ebenso sofort beendet, wenn Sie eine der Bestimmungen oder Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung nicht einhalten. Sie stimmen zu, bei einer
solchen Beendigung die Software und die Dokumentation zusammen mit allen Kopien und zusammengefaßten Teilen in jeder Form zu vernichten.
ANWENDBARES RECHT:Diese Lizenzvereinbarung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des US-amerikanischen Bundesstaates
Kalifornien, so wie diese gesetzlichen Bestimmungen auf Verträge, die innerhalb Kaliforniens zwischen Bürgern Kaliforniens abgeschlossen und
ausgeführt werden, angewendet werden, sowie den gesetzlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie stimmen zu, daß die
Konvention der Vereinten Nationen über Internationale Handelsverträge (1980) in ihrer Gesamtheit von der Anwendung auf diese
Lizenzvereinbarung ausgeschlossen ist.
BESCHRÄNKTE GARANTIE; BESCHRÄNKTE HAFTUNG:Es gelten alle auf die Software anwendbaren Garantiebestimmungen und
Haftungsbeschränkungen wie auf der Garantiekarte oder im Produkthandbuch, das der Software beiliegt, festgelegt. Diese Garantiebestimmungen
und Haftungsbeschränkungen werden durch diese Bezugnahme in ihrer Gesamtheit zum Bestandteil dieser Vereinbarung.
ABTRENNBARKEIT: Wenn eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung für ungültig, im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften stehend oder
nicht als durchsetzbar befunden wird, wird dadurch die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen in
keiner Weise berührt oder beinträchtigt, und diese Bestimmung wird durch eine gültige, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
stehende und durchsetzbare Bestimmung mit ähnlicher Absicht und ähnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen ersetzt.
GESAMTE VEREINBARUNG:Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamten Übereinkünfte zwischen Ihnen und 3Com dar, sie tritt an die Stelle
aller früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezüglich der Software und kann nur durch von beiden Parteien unterzeichnete
schriftliche Bestimmungen ergänzt werden.
Palm Computing, Inc., ein Unternehmen der 3Com Corporation
5400 Bayfront Plaza
PO Box 58007
Santa Clara, CA 95052-8007
Vereinigte Staaten
(408) 326-5000
9/03/98
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