Sollte der Käufer ein schadhaftes Gerät erhalten, so ist er aufgefordert, mit der entsprechenden Verkaufsgesellschaft oder auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem
(i)die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die Reparaturleistung erbringt, oder
(ii)die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die Versendung des Gerätes in das
(iii)der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in das
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das üblicherweise von der Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem Land der Benutzung geliefert wird, dann sollte das Gerät mit der vorliegenden Garantiekarte und dem Nachweis des Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des Käufers an diese Verkaufsgesellschaft oder an diese Vertretung, die dann die Reparaturleistungen übernimmt, gesandt werden. In einigen Ländern wird die zuständige verbundene Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung Händler oder autorisierte Servicestellen benennen, die die Reparaturen ausführen.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das normalerweise nicht in dem Benutzungsland verkauft wird, oder sollten die inneren oder äußeren technischen Spezifikationen des Gerätes sich von denen des im Benutzungsland üblichen Modells unterscheiden, so ist die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung u.U. in der Lage, die Garantiereparaturleistung mit Ersatzteilen aus dem ursprünglichen Verkaufsland des Gerätes durchzuführen. Es kann sich jedoch als notwendig erweisen, die Garantiereparaturleistung durch die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung im ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen.
In beiden Fällen muss der Käufer die vorliegende Garantiekarte und den Nachweis des Kaufdatums erbringen. Der notwendige Transport sowohl des Gerätes als auch seiner Ersatzteile wird auf Risiko und auf Kosten des Käufers durchgeführt. Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der Reparaturleistungen kommen.
In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene zuständigen Vertretung im Benutzungsland des Geräte sendet, werden die Leistungen zu den Bedingungen (einschließlich der Garantiefrist) erbracht, die für dasselbe Modell des Gerätes im Benutzungsland gültig sind, nicht zu den Bedingungen im
Einige Produktmodelle bedürfen für eine betriebsgerechte Leistung oder für sicheren Gebrauch in anderen
Diese Garantie deckt nicht die Kosten einer Anpassung an örtliche Vorschriften bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder anderen technischen Normen. Die Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene zuständige Vertretung ist u.U. in der Lage, für bestimmte Produktmodelle die notwendigen Anpassungen auf Kosten des Käufers durchzuführen. Es ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, alle Produktmodelle an örtliche Bestimmungen bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder andere technische Normen anzupassen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass Anpassungen die Leistungen des Gerätes beeinträchtigen.
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