Die Telefongesellschaft unternimmt eventuell Änderungen an ihrer Technik, Geräten, Diensten oder Prozeduren vor, die den Betrieb des Geräts beeinträchtigen können. In diesem Falle werden Sie von der Telefongesellschaft rechtzeitig entsprechend informiert, damit Sie die nötigen Änderungen für einen ununterbrochenen Betrieb vornehmen können.

Wenden Sie sich bei Problemen mit diesem Gerät (Modem) zwecks Reparatur- und Garantiefragen an Ihren Händler vor Ort. Falls das Gerät Schäden am Telefonnetz verursacht, werden Sie eventuell von der Telefongesellschaft gebeten, das Gerät bis zur Behebung des Problems vom Netz zu trennen.

Der Benutzer muss die Zubehörteile und Kabel verwenden, die vom Hersteller mitgeliefert werden, um einen optimalen Betrieb des Produkts zu gewährleisten.

Der Kunde darf keine Reparaturen am Gerät vornehmen.

Dieses Gerät darf nicht in öffentlichen Münztelefonzellen verwendet werden, die von einer Telefongesellschaft bereitgestellt werden. Die Verbindung zu Partyline-Diensten unterliegt den entsprechenden Ferngesprächsgebühren.

Der Telephone Consumer Protection Act von 1991 besagt, dass es gesetzwidrig ist, einen Computer oder ein anderes elektronisches Gerät (einschließlich Faxgerät) dazu zu verwenden, Nachrichten zu versenden, wenn solche Nachrichten nicht klar in einer Kopf- oder Fußzeile jeder übertragenen Seite oder auf der ersten Seite der Übertragung das Datum und die Uhrzeit der Übertragung sowie eine Kennzeichnung und Telefonnummer des Unternehmens oder der anderen Entität bzw. des Individuums enthalten, das die Nachricht versendet. (Bei der angegebenen Telefonnummer darf es sich nicht um eine Nummer handeln, für die bei einem Anruf mehr als Ortsgesprächs- oder Ferngesprächsgebühren anfallen.)

Informationen darüber, wie Sie diese Informationen in Ihr Faxgerät programmieren können, finden Sie im entsprechenden Benutzerhandbuch.

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