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Entsorgung von elektrischen Altgeräten und Batterien
(a)Wenn das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf einem Produkt, der Verpackung und/oder der begleitenden Dokumentation angebracht ist, unterliegt
dieses Produkt den europäischen Richtlinien 2002/96/EC und/oder 2006/66/EC so- wie nationalen Gesetzen zur Umsetzung dieser Richtlinien..
(b)Diese Richtlinien und Gesetze schreiben vor, dass Elektro- und
(c)Durch die ordnungsgemäße Entsorgung solcher Geräte, Batterien und Akkus leisten Sie einen Beitrag zur Einsparung wertvoller Rohstoffe und verhindern potenziell schädliche Auswir kungen auf die Gesundheit der Allgemeinheit und die Umwelt, die durch falsche Abfallentsor gung entstehen können.. Die Entsorgung ist für Sie kostenlos..
(d) Falls der Gehalt an Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Cadmium (Cd) in Batterien/ Akkus die in der Richtlinie zur Batterieentsorgung (2006/66/EC) angegebenen, zu- lässigen Höchstwerte übersteigen, wird die Bezeichnung des entsprechenden che- mischen Elements oder der Elemente unterhalb der durchgestrichenen Abfalltonne angegeben..
(e)Weitere Informationen zur Wertstoffsammlung und Wiederverwertung von Altgeräten, Batterien und Akkus erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, dem für Sie zuständigen Abfall entsorgungsunternehmen oder der Verkaufsstelle, bei der Sie das Produkt erworben haben..
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