Pb, Hg, Cd
Für Kunden in Europa

Entsorgung von elektrischen Altgeräten und Batterien

(a)Wenn das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne­ auf einem Produkt, der Verpackung und/oder der begleitenden Dokumentation angebracht ist, unterliegt

dieses Produkt den europäischen Richtlinien 2002/96/EC und/oder 2006/66/EC so- wie nationalen Gesetzen zur Umsetzung dieser Richtlinien..

(b)Diese Richtlinien und Gesetze schreiben vor, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte so- wie Batterien und Akkus nicht in den Hausmüll (Restmüll) gelangen dürfen.. Um die fach- gerechte Entsorgung, Aufbereitung und Wiederverwertung sicherzustellen, sind Sie ver­ pflichtet, Altgeräte und entladene Batterien/Akkus über staatlich dafür vorgesehene Stellen zu entsorgen..

(c)Durch die ordnungsgemäße Entsorgung solcher Geräte, Batterien und Akkus leisten Sie einen Beitrag zur Einsparung wertvoller Rohstoffe und verhindern potenziell schädliche Auswir­ kungen auf die Gesundheit­ der Allgemeinheit und die Umwelt, die durch falsche Abfallentsor­ gung entstehen können.. Die Entsorgung ist für Sie kostenlos..

(d) Falls der Gehalt an Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Cadmium (Cd) in Batterien/ Akkus die in der Richtlinie zur Batterieentsorgung (2006/66/EC) angegebenen, zu- lässigen Höchstwerte übersteigen, wird die Bezeichnung des entsprechenden che- mischen Elements oder der Elemente unterhalb der durchgestrichenen Abfalltonne­ angegeben..

(e)Weitere Informationen zur Wertstoffsammlung und Wiederverwertung­ von Altgeräten, Batterien und Akkus erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, dem für Sie zuständigen Abfall­ entsorgungsunternehmen oder der Verkaufsstelle, bei der Sie das Produkt erworben haben..

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