Anhang G
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
4.Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und führt zu automatischem Erlöschen Ihrer in dieser Lizenz gewährten Rechte. Jedoch erlöschen die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, nicht, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5.Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen nur diese Lizenz das Recht, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche Handlungen gesetzlich verboten. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werks.
6.Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen die Inanspruchnahme der in dieser Lizenzvereinbarung zugestandenen Rechte durch den Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7.Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraf seinem Sinne nach angewandt werden; im Übrigen soll dieser Paragraf als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragrafen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Paragraf hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten
will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraf soll deutlich klarstellen, was sich als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
8.Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen nicht ausgeschlossenen Staaten erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Beschränkung, so als wäre sie darin schriftlich festgehalten.
9.Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen im Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ („any later version“) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder die Bestimmungen der genannten Version zu befolgen oder diejenigen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige von der Free Software Foundation veröffentlichte Version auswählen.
10.Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen für die Verbreitung abweichen, bitten Sie den Autor schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11.SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE
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