Anhang G
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
1.Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten; Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright- Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten. .
2.Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder einesTeils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen gemäß den Bestimmungen von § 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
a)Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Änderung und deren Datum hinweist.
b)Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Werk, welches das Programm oder Teile davon vollständig oder teilweise enthält bzw. vollständig oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, als Ganzes gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung ohne Gebühr für alle Dritten lizenziert wird.
c)Liest das bearbeitete Programm bei seiner Ausführung für gewöhnlich Befehle ein, müssen Sie dafür sorgen, dass es beim Start für eine solche interaktiveVerwendung eine Meldung druckt oder ausgibt; diese Meldung muss einen entsprechenden
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Bereiche des Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und objektiv als unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Bereiche, wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Bereiche als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Genehmigungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Paragrafen, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr besteht die Absicht darin, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken
auszuüben, die auf dem Programm basieren oder unter seiner Verwendung zusammengestellt worden sind.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderenWerks, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3.Sie dürfen das Programm (oder ein nach § 2 auf dem Programm basierendes Werk) als Objektcode oder in ausführbarer Form gemäß den Bedingungen in §§ 1 und 2 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, Sie befolgen eine der folgenden Vorgehensweisen:
a)Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium, wobei die Verbreitung unter den Bedingungen der §§ 1 und 2 erfolgen muss; oder:
b)Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre gültigen schriftlichen Angebot, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den physischen Kopiervorgang anfallen
c)Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für
Unter dem Quellcode eines Werks wird diejenige Form des Werks verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Bei ausführbaren Programmen bezeichnet „der vollständige Quellcode“ den Quellcode aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Dateien zur Definition von Modulschnittstellen sowie die zur Kompilierung und Installation des ausführbaren Programms verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quellcode nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise entweder als Quellcode oder in binärer Form zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objektcode dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
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