BEGRENZTE GARANTIE
EIZO NANAO CORPORATION (im Weiteren als „EIZO“ bezeichnet) und die Vertragsimporteure von EIZO (im Weiteren als „Vertrieb(e)“ bezeichnet) garantieren dem ursprünglichen Käufer (im Weiteren als „Erstkäufer“ bezeichnet), der das in diesem Dokument vorgegebene Produkt (im Weiteren als „Produkt“ bezeichnet) von EIZO oder einem Vertrieb erworben hat, gemäß den Bedingungen dieser beschränkten Garantie (im Weiteren als „Garantie“ bezeichnet), dass EIZO und der Vertrieb nach eigenem Ermessen das Produkt entweder kostenlos reparieren oder austauschen, falls der Erstkäufer innerhalb der Garantiefrist (weiter unten festgelegt) entweder (i) eine Fehlfunktion bzw. Beschädigung des Produkts feststellt, die während des normalen Gebrauchs des Produkts gemäß den Anweisungen des zum Lieferumfang des Produkts gehörenden Benutzerhandbuchs (im Weiteren als „Benutzerhandbuch“ bezeichnet) aufgetreten ist, oder (ii) das
Die Dauer der Garantieleistung (im Weiteren als „Garantiefrist“ bezeichnet) beträgt fünf (5) Jahre ab dem Kaufsdatum oder maximal 30.000 Betriebsstunden des Produkts, wobei die Garantiefrist für den
ab dem Kaufsdatum beschränkt ist. Die Helligkeit des Produkts wird nur garantiert, wenn das Produkt innerhalb der empfohlenen Helligkeit wie im Benutzerhandbuch beschrieben verwendet wird, und die Dauer der Garantiefrist für die Helligkeit beträgt drei (3) Jahre ab dem Kaufsdatum des Produkts, wobei die Benutzungszeit des Produkts auf maximal 10.000 Betriebsstunden beschränkt ist. EIZO und die Vertriebe übernehmen über den Rahmen dieser Garantie hinaus hinsichtlich des Produkts keinerlei Haftung oder Verpflichtung dem Erstkäufer oder Dritten gegenüber.
EIZO und die Vertriebe verpflichten sich, Ersatzteile für das Produkt über einen Zeitraum von sieben (7) Jahren nach Einstellung der Produktion der Ersatzteile zu lagern bzw. anzubieten. EIZO und seine Vertriebspartner verpflichten sich, bei einer etwaigen Reparatur des Monitors ausschließlich Produkte gemäß den
Diese Garantie gilt nur in Ländern oder Gebieten, in denen sich Vertriebe befinden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Erstkäufers gegenüber dem Verkäufer werden durch diese Garantie nicht berührt.
EIZO und die Vertriebe besitzen im Rahmen dieser Garantie keinerlei Verpflichtung in den folgenden Fällen:
(a)Produktdefekte, die auf Frachtschäden, Modifikation, Nachgestaltung, Missbrauch, Fehlbedienung, Unfälle, unsachgemäße Installation, Naturkatastrophen, fehlerhafte Wartung und/oder unsachgemäße Reparatur durch eine andere Partei als EIZO und die Vertriebe zurückzuführen sind.
(b)Eine Inkompatibilität des Produkts aufgrund von technischen Neuerungen und/oder neuen Bestimmungen, die nach dem Kauf in Kraft treten.
(c)Jegliche Verschlechterung der Bildschirmleistung, die durch Verschleißteile wie den
(d)Jegliche Abnutzung des Produkts, die auf einen Gebrauch mit einer höheren Helligkeit als die im Benutzerhandbuch genannte empfohlene Helligkeit zurückzuführen ist.
(e)Produktdefekte, die durch externe Geräte verursacht werden.
(f)Jeglicher Defekt eines Produkts, dessen ursprüngliche Seriennummer geändert oder entfernt wurde.
(g)Normale Abnutzung des Produkts, insbesondere von Verbrauchsteilen, Zubehörteilen und/oder Beilagen (z.B. Tasten, drehbare Teile, Kabel, Benutzerhandbuch usw.); sowie
(h)Verformungen, Verfärbungen und/oder Verziehungen am Produktäußeren, einschließlich der Oberfläche des LCD- Panels.
Bei Inanspruchnahme der Garantieleistung ist der Erstkäufer verpflichtet, das Produkt auf eigene Kosten und in der Originalverpackung bzw. einer anderen geeigneten Verpackung, die einen gleichwertigen Schutz gegen Transportschäden bietet, an den örtlichen Vertrieb zu übersenden, wobei der Erstkäufer das Transportrisiko gegenüber Schäden und/oder Verlust trägt. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantieleistung muss der Erstkäufer einen Verkaufsbeleg vorweisen, auf dem das Kaufdatum angegeben ist.
Die Garantiefrist für ein im Rahmen dieser Garantie ausgetauschtes und/oder repariertes Produkt erlischt nach Ablauf der ursprünglichen Garantiefrist.
EIZO ODER DIE
EIZO UND DIE
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