ACHTUNG:
Ein LCD-Display bzw. Videomonitor, der im Sichtfeld des Fahrers im Fahrzeuginnern angebracht wird, dient vorrangig zum Anzeigen von Fahrzeugdaten, zur Systemsteuerung, zur Beobachtung des seitlichen und rück- wärtigen Verkehrs als auch zur Navigation. Soll zudem der Empfang von Fernsehprogrammen oder das Abspielen von Videofilmen oder DVDs ermöglicht werden, so muss das Display bzw. der Monitor so geschaltet sein, dass diese Zusatzfunktion nur während des Parkens oder bei angezogener Handbremse zur Verfügung steht.
Sofern ein LCD-Display oder Videomonitor auch während der Fahrt oder bei nicht angezogener Handbremse für den Empfang von Fernsehprogrammen sowie das Abspielen von Videokassetten bzw. DVDs gedacht ist, muss das Gerät im Fahrzeuginnenraum an einer Stelle angebracht werden, an der es die Sicht des Fahrers weder direkt noch indirekt behindert.