schnell wie möglich in Kenntnis setzen. Auch werden Sie über die Möglichkeit einer Beschw- erde bei der FCC informiert, wenn Sie dies für notwendig erachten.
Die Telefongesellschaft nimmt möglicherweise Änderungen an Einrichtungen, Geräten, Betrieb und Verfahrensweisen vor, durch die der Einsatz der Ausrüstung beeinflusst wird. In diesem Fall wird die Telefongesellschaft Sie vorher inform- ieren, damit Sie die notwendigen Änderungen vornehmen können, um die Fortsetzung der Versorgung zu sichern.
Wenn im Zusammenhang mit dieser Ausrüstung (Modem) Strörungen auftreten, wenden Sie sich für die Reparatur oder Garantieinformationen an ihren Händler vor Ort. Wenn die verwendete Ausrüstung das Telefonnetz schädigt, wird die Telefongesellschaft Sie möglicherweise auf- fordern, das Gerät bis zur Behebung des Prob- lems vom Netz zu trennen.
Damit das Gerät optimale Leistung erbringen kann, muss der Benutzer die vom Hersteller gelieferten Zubehörteile und Kabel verwenden.
Reparaturen dürfen nicht vom Kunden vorgenommen werden.
Das Gerät kann nicht an öffentlichen Münzfern- sprechern der Telefongesellschaft eingesetzt werden. Für den Anschluss an Partylinedienste fallen ortsübliche Gebühren an.
Gemäß dem Verbraucherschutzgesetz für Telefonkunden (Telephone Consumer Protec- tion Act) von 1991 ist es ungesetzlich, wenn Personen Computer oder andere elektronische Geräte (u. a. auch Faxgeräte) verwenden, um Nachrichten zu versenden, sofern diese Nach- richten nicht am unteren oder oberen Rand jed-
er gesendeten Seite bzw. auf der ersten Seite der Übertragung das Datum und die Uhrzeit der Absendung sowie eine Identifizierung des Unternehmens oder der juristischen bzw. natürli- chen Person und die Telefonnummer des An- schlusses enthalten, von denen die Nachricht gesendet wird. (Die angegebene Nummer darf nicht irgendeine Nummer sein, deren Gebühren diejenigen für Orts- oder Ferngespräche über- steigen.)
Informationen zum Eingeben dieser Angaben in das Faxgerät finden Sie im Benutzerhandbuch der Kommunikationssoftware.
Kanada
Unbeabsichtigter Sender gem. ICES-003
Dieses Digitalgerät überschreitet nicht die Grenzwert der Klasse B für Störemissionen von Funkeinrichtungen in Digitalanlagen, gemäß den Bestimmungen zu Störemissionen von Funkein- richtungen von Industry Canada.
Le présent appareil numérique n’émet pas de bruits radioélectriques dépassant les limitesap- plicables aux appareils numériques de Classe B prescrites dans le règlement sur le brouillage radioélectrique édicté par Industrie Canada.
31