WEEE-Richtlinie
Die Richtlinie für Elektro- und Elektronikalt-/schrottgeräte (WEEE=Waste Electrical and Electronic Equipment ), die am 13. Februar 2003 in Kraft getreten ist, hatte eine große Veränderung im Umgang mit nicht mehr benutzten elektrischen und elektronischen Geräten zur Folge.
Das WEEE-Logo (siehe linke Seite), das entweder auf dem Produkt selbst oder auf seiner Verpackung abgebildet ist, weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht mit dem normalen Haushaltsmüll entsorgt werden darf.
Für weitere Informationen bezüglich der Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten, Wiederverwertung und Sammelpunkte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige, kommunale Behörde oder an das Geschäft, in welchem Sie das Gerät erworben haben.