Cisco Systems WUSB600N Anhang Open Source und Lizenzen von Dritten, Anhang 3-A, Vorwort, Anhang G

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Anhang 3

Anhang G

Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Anhang 3

Open Source und Lizenzen von Dritten

Anhang 3-A

Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version 2 der „GNU General Public License“ lizenzierte Software enthält, so unterliegt diese Open Source-Software den in Anhang 3-A aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen aus Anhang 3-A sind der folgenden Website entnommen: http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.html.

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU General Public License. Sie wurde nicht von der Free Software Foundation herausgegeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe von Software, die mit der GNU-GPL verwendet wird; eine solche stellt ausschließlich der englische Originaltext der GNU GPL dar. Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung deutschsprachigen Lesern helfen wird, die GNU GPL besser zu verstehen.

Version 2, Juni 1991

Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA

Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch untersagt.

Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind mit dem Ziel entworfen worden, Ihnen die Freiheit zur Weitergabe und Änderung der Software zu nehmen. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren; sie soll sicherstellen, dass die Software für alle Benutzer frei zugänglich ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Lesser General Public License, der Kleineren Allgemeinen Öffentlichen GNU- Lizenz.)

Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen (General Public Licenses, GPL) sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), dass Sie die Software im Quellcode erhalten oder den Quellcode auf Wunsch bekommen können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und dass Sie darüber informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.

Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen

Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quellcode erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen sie über diese Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Um die Autoren und uns selbst zu schützen, wollen wir darüber hinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wird die Software von einer anderen Person modifiziert und weitergegeben, so möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen Personen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.

Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Weiterverteiler eines freien Programms individuell Patente lizenzieren – mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für freie Nutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.

Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG

0.Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, bei dem ein entsprechender Vermerk des Urheberrechtsinhabers darauf hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als „das Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie“ bezeichnet.

Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des Programms erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.

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Cisco Systems WUSB600N manual Anhang Open Source und Lizenzen von Dritten, Anhang 3-A, Gnu General Public License, Vorwort