Cisco Systems WUSB600N manual Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, Anhang G

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oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist. (Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode sowie Teile der Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von § 6).

Anhang G

Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist. (Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode sowie Teile der Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von § 6).

Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes ist, den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von § 6 weitergeben. Alle ausführbaren Programme, welche dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter § 6, gleichgültig, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.

6.Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden fünf Paragrafen dürfen Sie auch ein„Werk, das die Bibliothek nutzt“, mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben, sofern diese Bedingungen Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch des Empfängers und ein Rückentwicklung („Reverse Engineering“) zum Beheben von Mängeln solcher Bearbeitungen gestatten.

Jede Kopie des Werks muss mit einem deutlichen Vermerk versehen werden, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek sowie ihre Verwendung dieser Lizenz unterliegen. Sie müssen diese Lizenz in kopierter Form mitliefern. Wenn das Werk bei Ausführung Urheberrechtshinweise anzeigt, müssen auch der Urheberrechtshinweis für die Bibliothek sowie eine Referenz, die den Benutzer zur Kopie dieser Lizenz führt, angezeigt werden. Ferner müssen Sie einer der nachfolgend genannten fünf Bedingungen nachkommen:

a)Liefern Sie das Werk zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode der Bibliothek aus, und zwar einschließlich jeglicher am Werk vorgenommener Änderungen (wobei dessen Weitergabe gemäß den Bedingungen der §§ 1 und 2 erfolgen muss); und wenn das Werk ein ausführbares, mit der Bibliothek verknüpftes Programm ist, dann liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen maschinenlesbaren „Werk, das die Bibliothek nutzt“ in Form von Objektcode und/oder Quellcode, sodass der Benutzer die Bibliothek verändern und dann erneut verknüpfen kann, um ein verändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der die Inhalte von Definitionsdateien in der veränderten Bibliothek verändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die veränderten Definitionen zu benutzen.)

b)Benutzen Sie einen geeigneten „Shared-Library- Mechanismus“ zum Verknüpfen mit der Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der (1) während der Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers bereits vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen in das ausführbare Programm zu kopieren, und der (2) auch mit einer veränderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche installiert, richtig funktioniert, solange die veränderte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.

c)Liefern Sie das Werk zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot, demselben Benutzer die oben in § 6 Absatz (a) genannten Materialien zu Kosten, welche die reinen Weitergabekosten nicht übersteigen, zur Verfügung zu stellen.

d)Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt, dass die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien von dem gleichen Ort an.

e)Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben.

Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form des „Werks, das die Bibliothek nutzt“ alle Daten und Hilfsprogramme mit einschließen, die man braucht, um daraus das ausführbare Programm zu reproduzieren. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quellcode nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise entweder als Quellcode oder in binärer Form zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.

Es kann vorkommen, dass diese Anforderung imWiderspruch zu Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig jene proprietären Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek zusammen in einem ausführbaren Programm, das Sie weitergeben, verwenden dürfen.

7.Sie dürfen Funktionseinheiten der Bibliothek, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden Funktionseinheiten in eine einzelne Bibliothek einbauen und eine solche kombinierte Bibliothek weitergeben, vorausgesetzt, dass die gesonderte Weitergabe des auf der Bibliothek basierenden Werks einerseits und der anderen Funktionseinheiten andererseits ansonsten gestattet ist, und vorausgesetzt, dass Sie folgende zwei Dinge tun:

a)Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek auch eine Kopie desselben auf der Bibliothek basierenden Werks mit, die nicht mit irgendwelchen anderen Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses Werk muss unter den Bedingungen der obigen Paragrafen weitergegeben werden.

b)Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek gut sichtbar auf die Tatsache hin, dass ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, und erklären Sie, wo man die mitgegebene unkombinierte Form desselben Werks finden kann.

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