In Umgebungen, in denen das Risiko von Interferenzen zu anderen Geräten oder Diensten gefährlich ist oder als gefährlich angesehen wird, kann der Einsatz von drahtlosen Geräten unter Umständen eingeschränkt oder verboten sein. Flughäfen, Krankenhäuser sowie Umgebungen mit hoher Konzentration von Sauerstoff oder entflammbaren Gasen sind zum Beispiel Orte, an denen der Einsatz von drahtlosen Geräten beschränkt oder verboten ist. Wenn Sie sich an Orten befinden, an denen nicht klar ist, ob der Einsatz von drahtlosen Geräten erlaubt ist oder nicht, wenden Sie sich an die zuständige Behörde, um eine Erlaubnis für das Einschalten des drahtlosen Geräts zu erhalten.
In jedem Land bestehen unterschiedliche Beschränkungen für den Einsatz drahtloser Geräte. Da Ihr System mit einem drahtlosen Gerät ausgestattet ist, sollten Sie sich vor Reisen mit Ihrem System in andere Länder an die zuständigen Funkzulassungsbehörden wenden, um sich nach Beschränkungen in Bezug auf den Einsatz von drahtlosen Geräten am Reiseziel zu erkundigen.
Falls Ihr System mit einem internen, eingebauten drahtlosen Gerät ausgestattet wurde, dürfen Sie das drahtlose Gerät nur in Betrieb nehmen, wenn alle Abdeckungen und Abschirmungen angebracht sind und das System vollständig zusammengebaut ist.
Drahtlose Geräte enthalten keine Teile, die vom Benutzer gewartet werden können. Nehmen Sie keine Änderungen an drahtlosen Geräten vor. Durch Änderungen an drahtlosen Geräten verlieren Sie die Erlaubnis zu deren Betrieb. Wenden Sie sich im Wartungsfall an den Hersteller.
Verwenden Sie nur Treiber, die im Land, in dem das Gerät verwendet werden soll, zugelassen sind. Weitere Informationen finden Sie im
Verwendungsbeschränkungen für 802.11b:
•Die europäische Norm legt eine maximale Sendeleistung von 100 mW EIRP sowie einen Frequenzbereich von 2,400 - 2,4835 GHz fest.
•In Frankreich darf der Frequenzbereich der Geräte den Bereich