Gewichtsunterschied

Beim nächsten Wiegen wird der Gewichtsunterschied zum vorhergehenden Wiegen berechnet.

Nach der Stabilisierung, wird das Gewicht und der Gewichtsunterschied abwechselnd während ungefähr 40 Sekunden angezeigt, was bedeutet dass das letzte Gewicht gespeichert worden ist.

Es ist angebracht das Kind regelmäßig zu wiegen, da die Anzeige des Gewichtsunterschiedes zum letzten Wiegen auf 1 kg begrenzt ist. Das Übertreten dieser Grenze stellt den Speicher zurück auf Null (wieder bei D dem ersten Gebrauch anfangen).

Diese Funktion ist nur möglich bei einem Baby dessen Gewicht größer als 2 kg ist.

Ausschalten

Das Gerät schaltet sich automatisch aus:

-Nach ungefähr 40 Sekunden Gewichtsanzeige.

-Sobald das Kind von der Waage gehoben wird.

-Nach ungefähr 40 Sekunden Funktion ohne zu wiegen.

Das Gerät kann manuell ausgeschaltet werden durch drücken der O/l Taste bei der Anzeige .

Kinderwaage

(stehend auf der Platte)

Die Babywaage umdrehen und die Waagschale mit einer Hand entclipsen (fig. 9 - fig. 10), während Sie mit der anderen Hand die Waage anheben.

Die Funktion ist identisch (siehe Einschalten - Wiegen).

Das Kind steht aufrecht auf der Platte und bewegt sich nicht (fig. 11).

Nicht das maximale Gewicht von 20 kg überschreiten.

Spezielle Anzeigen

Anzeige des Batteriezustandes.

Anzeige des Zurückstellens auf Null. Maximaler Gewichtsabzug: 2 kg.

Zeigt an wenn das Gewicht größer als 20 kg ist. Nie die höchste Belastung überschreiten.

Erscheint wenn vor dem Einschalten ein Gewicht von mehr als 2,5 kg auf der Platte liegt. Das Gewicht entfernen. Einschalten vor dem Wiegen.

(negativer Wert) Erscheint wenn man das Gewicht nach dem Einschalten von der Platte entfernt oder wenn die Waage mit einem Gegenstand in Kontakt ist, welcher ihr Funktionieren behindert.

Um nach 0 zurückzukommen, drücken Sie O/l .

Denken Sie an den Schutz der Umwelt!

• Ihr Gerät enthält wertvolle Rohstoffe die wieder verwertet werden können.

• Geben Sie Ihr Gerät deshalb bitte bei einer Sammelstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde ab.

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