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Austausch des Ausatemventils
•Ventildeckel ziehen und die Ventilscheibe entfernen.
•Neue Ventilscheibe einlegen, so daß sie flach auf dem Sitz aufliegt.
•Ventildeckel in die Positionierschlitzen richten, dann den Deckel in das Ventil einrasten.
Austausch des Hebelarms
•Den Hebelarm mit der seitliche Klemme lösen, und dieser dann vom Drehzapfen abziehen. Neuen Hebelarm auf den Drehzapfen führen und mit der Klemme sichern.
Austausch des Helmrahmens
•Elastische Schlaufen von Kreuzverband lösen. Halteschnur des alter Helmrahmens losbinden und diesen dann vom Helm abnehmen.
•Die rechteckigen Schlitze im neuen Helmrahmen so ausrichten, daß diese auf den Ventilationsöffnungen vorn im Helm sitzen, und so daß die Schwammstücke unter dem Helmrand eingestopft werden. Die Halteschnur festbinden.
Austausch der Kopfbänderung
•Sichtscheibe ganz hoch klappen. Weiße Haltezungen mit beiden Daumen von ihren Schlitze herausdrücken, um die Kopfbänderung von Helm zu lösen.
•Beim Montieren, weiße Haltezungen in die Schlitze des Helmrands einpassen, und so lange drücken bis sie in Position einrasten.
•Sichtscheibe in die gewünschte Stellung bringen.
Austausch des Stirnpolsters
•Alten Stirnpolster von den Haken des Kreuzverbands abziehen.
•Neuen Stirnpolster an den vier Haken vorn unten am Kreuzverband befestigen, dann über den Kreuzverband falten, und dann an die beiden Haken oben am Kreuzverband befestigen.
5.Auswahl von Filtergeräten mit Gebläse
Siehe auch BGR 190 (ZH 1/701) (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten). Siehe Gebrauchsanleitung für das jeweiligen Gebläsegerät.
Geräteart
Vielfaches des Grenzwertes (GW)
Bemerkungen, Einschränkungen
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Gesichtsschutz mit Gebläse |
| Die “offenen” Atemanschlüsse (Helm oder Haube) | |
und Partikelfilter |
| bieten bei Ausfall oder Schwächerwerden des | |
TH1P | 5 | Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Deshalb | |
dürfen Geräte der Klasse TH1 nicht gegen | |||
TH2P (Flowhood 5) | 20 | krebserregende, sehr giftige und radioaktive Gase | |
TH3P | 100 | und Dämpfe eingesetzt werden. | |
Geräte mit Kombinationsfilter | Es gelten die jeweiligen Vielfachen des Grenzwertes für den Gas- oder | ||
| Partikelfilterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert. | ||
Gesichtsschutz mit Gebläse |
| Bei Geräten mit Kombinationsfilter gelten die | |
und Gasfilter *) |
| jeweiligen Einschränkungen für die Gas- und | |
TH1 Gasfilterklasse 1 oder 2 | 5 | Partikelfiter. | |
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TH2 Gasfilterklasse 1 oder 2 | 20 |
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TH3 Gasfilterklasse 1 oder 2 | 100 |
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*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen von Gasfiltergeräten mit Gebläse bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von 0,05 Vol.% in Gasfilterklasse 1 und 0,1 Vol.% in Gasfilterklasse 2 und 0,5 Vol.% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.