GARANTIEAUSNAHMEN

Mit den im Folgenden aufgeführten Ausnahmen umfasst diese Garantie alle Materialmängel sowie alle Produktionsbedingten Mängel des Projektors. Folgende Tatbestände sind von der Garantie ausgenommen:

1.Jedes Produkt, dessen Seriennummer unkenntlich gemacht, verändert oder entfernt wurde.

2.Jedes Produkt, dessen Mängel oder Versagen auf einen anderen Grund als gewöhnlichen Verschleiß oder ein Versäumnis oder Verschulden seitens NEC zurückzuführen sind, einschließlich und ohne Einschränkung:

a)Unfall, Transport, Unterlassung, falscher Gebrauch, Missbrauch oder anderweitiges Verschulden von oder durch den Kunden, seine Angestellten, Stellvertreter oder Dritte herbeigeführt;

b)Ausfall oder Schwankungen des Stroms, Stromkreises, der Klimaanlage, des Luftfeuchtigkeitsreglers oder anderer Umgebungsbedingungen;

c)anormale Betriebsbedingungen wie Rauch (z.B. Tabak und Zigarettenrauch) und Staub oder das Nichtbefolgen der detaillierten Anweisungen des Benutzerhandbuchs;

d)höhere Gewalt, Feuer, Hochwasser, Krieg, Gewalttaten oder ähnliche Ereignisse;

e)Fehler bei den Zubehörteilen oder bei mit dem Projekt verbundenen Produkten oder Teilen (unabhängig davon, ob sie von NEC oder seinen Vertretern geliefert wurden), die nicht Teil des von dieser Garantie erfassten Produkts sind;

f)Jeder von einer anderen Person als einem Angestellten von NEC oder einem von NEC Befugtem unternommene Versuch, das Produkt einzustellen, zu ändern, zu reparieren, zu installieren oder zu warten.

3.Jede Art von Zubehör wie Kartons, Tragetaschen oder Batterien, die in Zusammenhang mit dem Produkt verwendet werden.

4.Die Lampen der Projektoren verfügen nur über eine begrenzte Lebensdauer. Aus diesem Grund ist die Garantiezeit der Lampen bei normaler Nutzung (siehe Punkt 6.) auf sechs (6) Monate ab dem Kaufdatum begrenzt. Für Anwender, die die normale Nutzung überschreiten gewähren wir für die Lampen-Garantie nur für eine Betriebszeit von maximal 1000 Stunden.

5.Pixelfehler sind Mängel, die im Zusammenhang mit der Projektortechnologie nicht auszuschließen sind. Jedes solche Fehler aufweisende Produkt wird gemäß den Produktspezifikationen von NEC bewertet. Im Falle von Reklamationen jedweder Art halten die Geschäftsstellen von NEC sowie befugte Vertriebsstellen diese Spezifikationen zur Einsicht bereit.

6.Ein nicht den normalen Betriebsbedingungen entsprechender Gebrauch des Produkts. Normale Betriebsbedingungen entsprechen einer Nutzung des Produkts, die 8 Stunden pro Tag und 240 Tage pro Jahr nicht überschreitet.

Sollte einer der oben (Absatz 1 – 6) beschriebenen Punkte zutreffen, behält sich NEC das Recht vor alle entstandenen Kosten dem Kunden anzulasten.

ANTWORTZEITEN

Die Antwortzeiten beginnen ab Eingang des Anrufs des Kunden beim für ihn zuständigen NEC-Kundenservice, bei dem der Kunde innerhalb der Garantiefrist eine Reklamation vorbringt. Sie werden gemäß den üblichen Geschäftszeiten von NEC (täglich von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ) außer Samstags, Sonntags und an Feiertagen) erfasst.

VORBRINGEN EINER REKLAMATION

1.Bevor der Kunde innerhalb der Garantiefrist eine Reklamation vorbringt, sollte er zunächst das Kapitel „Fehlersuche/ Support“ des Benutzerhandbuchs konsultieren, um das Problem eventuell vor Ort beheben zu können.

2.Bleibt das Problem bestehen, sollte der Kunde sich mit dem für ihn zuständigen NEC-Kundenservice in Verbindung setzen und die folgenden Informationen parat halten:

a)Produktname und NEC-Seriennummer;

b)Nutzungszeit des Projektors sowie der Lampen (wenn möglich);

c)Genaue Beschreibung des Problems;

d)Abholadresse und genaue Kontaktinformationen;

e)Kaufdatum sowie Erwerbsort inklusive eines Kaufbeleges mit der Serienummer des Produktes im Original;

f)Art des benötigten Service;

g)Spezielle Anwendung und Konfiguration.

3.Bei Feststellung eines Mangels oder Defekts bestätigen NEC oder seine Stellvertreter den Garantieanspruch, erteilen dem Kunden eine Reparaturfreigabe (genannt „AFR“, authorization for repair) und stellen den vom Kunden gewählten Service zur Verfügung. Der Kunde ist dafür zuständig, dass das Produkt abholbereit ist (im Falle von DOA müssen die Produkte vollständig, also inklusive aller Kabel sowie dem Hauptadapter in einem Karton oder anderweitig verpackt sein). Ist das Eigentum von NEC nicht abholbereit, so trägt der Kunde die Kosten für das Ersatzgerät.

4.Falls der Kunde eine korrekte Verpackung sowie das Anbringen eines Hinweises auf zerbrechlichen Inhalt nicht gewährleisten kann, stellt ihm NEC auf Wunsch eine in den Augen des Unternehmens geeignete Flugverpackung für einen Vor-Ort-Service zur Verfügung. Für Verluste oder Schäden, die auf unzulängliche Verpackung zurückgehen, trägt der Kunde die Verantwortung.

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