BEGRENZTE GARANTIE
EIZONANAOCORPORATION(imWeiterenals„EIZO“bezeichnet)unddieVertragsimporteurevonEIZO(imWeiteren als„Vertrieb(e)“bezeichnet)garantierendemursprünglichenKäufer(imWeiterenals„Erstkäufer“bezeichnet),der dasindiesemDokumentvorgegebeneProdukt(imWeiterenals„Produkt“bezeichnet)vonEIZOodereinemVertrieb erworbenhat,gemäßdenBedingungendieserbeschränktenGarantie(imWeiterenals„Garantie“bezeichnet),dass EIZOundderVertriebnacheigenemErmessendasProduktentwederkostenlosreparierenoderaustauschen,falls derErstkäuferinnerhalbderGarantiefrist(weiteruntenfestgelegt)eineFehlfunktionbzw.BeschädigungdesProdukts feststellt,diewährenddesnormalenGebrauchsdesProduktsgemäßdenAnweisungendeszumLieferumfangdes ProduktsgehörendenBenutzerhandbuchs(imWeiterenals„Benutzerhandbuch“bezeichnet)aufgetretenist.
DieDauerderGarantieleistungbeträgt(i)fünf(5)JahreabdemErstverkaufsdatumdesProduktsoder(ii)30.000
EIZOunddieVertriebeverpflichtensich,ErsatzteilefürdasProduktübereinenZeitraumvonsieben(7)Jahrennach
EinstellungderProduktionderErsatzteilezulagernbzw.anzubieten.EIZOundseineVertriebspartnerverpflichtensich,
Diese Garantie gilt nur in Ländern oder Gebieten, in denen sich Vertriebe befinden. Die gesetzlichen GewährleistungsrechtedesErstkäufersgegenüberdemVerkäuferwerdendurchdieseGarantienichtberührt.
EIZOunddieVertriebebesitzenimRahmendieserGarantiekeinerleiVerpflichtungindenfolgendenFällen:
(a) Produktdefekte, die auf Frachtschäden, Modifikation, Nachgestaltung, Missbrauch, Fehlbedienung, Unfälle, unsachgemäßeInstallation,Naturkatastrophen,fehlerhafteWartungund/oderunsachgemäßeReparaturdurcheine andereParteialsEIZOunddieVertriebezurückzuführensind.
(b) EineInkompatibilitätdesProduktsaufgrundvontechnischenNeuerungenund/oderneuenBestimmungen,die nachdemKaufinKrafttreten.
(c) JeglicheVerschlechterungdesSensors.
(d)
(e) Produktdefekte,diedurchexterneGeräteverursachtwerden.
(f) JeglicherDefekteinesProdukts,dessenursprünglicheSeriennummergeändertoderentferntwurde. (g) Produktdefekte,diedurchAustrittvonBatterieflüssigkeitverursachtwerden.
(h) NormaleAbnutzungdesProdukts,insbesonderevonVerbrauchsteilen,Zubehörteilenund/oderBeilagen(z.B. Batterien,Tasten,drehbareTeile,Fernbedienung,Kabel,Benutzerhandbuchusw.);sowie
(i) Verformungen,Verfärbungenund/oderVerziehungenamProduktäußeren,einschließlichderOberflächedesLCD- Panels.
Bei Inanspruchnahme der Garantieleistung ist der Erstkäufer verpflichtet, das Produkt auf eigene Kosten und in der Originalverpackung bzw. einer anderen geeigneten Verpackung, die einen gleichwertigen Schutz gegen Transportschädenbietet,andenörtlichenVertriebzuübersenden,wobeiderErstkäuferdasTransportrisikogegenüber Schädenund/oderVerlustträgt.ZumZeitpunktderInanspruchnahmederGarantieleistungmussderErstkäufereinen Verkaufsbelegvorweisen,aufdemdasKaufdatumangegebenist.
DieGarantiefristfüreinimRahmendieserGarantieausgetauschtesund/oderrepariertesProdukterlischtnachAblauf
derursprünglichenGarantiefrist.
EIZO UND DIE
54 Appendix