D-2 19. Dezember 2003
Garantie
5. Zeig en sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material,
Verarbeitung oder Leistung der Kamera, so sind Garantieansprüche
unverzüglich geltend zu machen. Zur Entgegennahme von
Garantieansprüchen sind der autorisierte KODAK PROFESSIONAL
Digital-Händler, welcher das Gerät ausgeliefert hat, und die KODAK
Service-Center befugt. Dabei tragen Sie die Kosten sowie das Risiko
eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zu der Stelle,
welche die Garantieansprüche entgegennimmt. Garantieansprüche
werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät zugleich die
Rechnung bzw. der Kaufbeleg vorgelegt wird.
6. Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden,
wenn die Kamera durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch
Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag o. ä.) beschädigt oder
zerstört ist;
bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung - insbesondere
Nichtbeachtung der Gebrauchs- Pflege- und
Wiederverpackungsanweisungen - aufgetreten sind;
falls die Kamera durch nicht hierfür autoris ierte Werkstätten oder
andere Personen geöffnet oder repariert worden ist;
falls die Kamera mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art
aufweist.
7. Di e vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsve rhältnis zu uns
abschließend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden
und Verluste gleich welcher Art, die durch das Gerät oder durch
dessen Gebrauch entstehen, sind ausgeschlossen.
8. Gewährleistungsansprüche gegen den autorisierten KODAK
PROFESSIONAL Digital-Händler als Verkäufer sind ausgeschlossen,
falls und soweit gemäß dieser Garantie von KODAK Leistungen
erfolgen.