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EU-Garantie
Die EU/EWR–Garantie gilt im Gebiet der EU/EWR und in der Schweiz.
Bedingungen für die europaweite Panasonic GSM Service-Garantie
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für den Kauf dieses Digital-Mobiltelefons von Panasonic
entschieden haben. Die europaweite Panasonic GSM Service-Garantie gilt nur
während Reisen in anderen Ländern als dort, wo das Gerät ursprünglich gekauft
wurde. In allen anderen Fällen kommen die örtlichen Garantiebestimmungen zur
Anwendung. Sollten Sie im Ausland eine Garantieleistung für Ihr Panasonic GSM-
Telefon beanspruchen, kontaktieren Sie bitte das unter dem jeweiligen Land
verzeichnete Serviceunternehmen.
Garantieleistungen
Die Garantiefrist der europaweiten GSM-Garantie beträgt normalerweise 12
Monate für das Hauptgerät und 3 Monate für den wieder aufladbaren Akku. Wenn
das Gerät in einem anderen Land als dem ursprünglichen Verkaufsland verwendet
wird, hat der Kunde, ungeachtet der unten aufgeführten Bestimmungen, in jenem
Land Anspruch auf die Garantiefrist von 12 bzw. 3 Monaten, falls diese
vorteilhafter ist als die Bestimmungen des Landes, in dem das Gerät verwendet
wird.
Garantiebedingungen
Wenn eine Garantieleistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde die
vorliegende Garantiekarte zusammen mit dem datierten Kaufbeleg einem
autorisierten Service-Center vorzulegen.
Unter diese Garantie fallen Mängel, die auf Herstellungs- oder Konstruktionsfehler
zurückzuführen sind. Die Garantiepflicht entfällt bei durch andere Ursachen
herbeigeführten Mängeln, wie z. B. zufälliger Schaden jeder Art, Abnutzung,
Fahrlässigkeit sowie nicht von Panasonic autorisierte Veränderungen.
Gemäß dieser Garantie beschränken sich Ihre Ansprüche gegenüber Panasonic
auf die Reparatur oder den Austausch (Entscheidung durch Panasonic) des
Gerätes oder des defekten Teils bzw. der defekten Teile. Panasonic übernimmt
keine weitere Haftung einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, unmittelbare
oder mittelbare Schäden jeder Art.