XP SBC RU 865.1
30DEUTSCH
Einführung
SBC RU865
Sie haben mit dem Kauf dieser
Bedienelemente
1SET UP ermöglicht Zugriff auf das Menü zum Einrichten der SBC RU865
2 Anzeige
3 CINEMA Betriebsart Heimkino, kann ein- und ausgeschaltet werden
4 Geräteauswahltasten zum Umschalten zwischen unterschiedlichen Geräten 5 H (SENDEN) aktiviert die ausgewählte Smart
6 Smart Controls ermöglichen es, durch die Sonderfunktionen des jeweils gewählten
Gerätes zu blättern
7MENU schaltet das Menü ein (und aus, wenn dies mit Ihrer Originalfernbedienung möglich ist)
8Cursor auf/ab/links/rechts Mit Cursor auf/ab/links/rechts durchlaufen Sie das Menü
9 b wählt den Videoeingang
0 Lautstärke auf/ab erhöht die Lautstärke, bzw. senkt die Lautstärke ! Tastenfeld zur Direktwahl der Kanäle und anderer Funktionen
@ Shift diese Taste während der Betätigung anderer Tasten festhalten, um auf Zusatzfunktionen zuzugreifen (falls an Ihren Geräten vorhanden) Zum Beispiel: TV:
S(hift) + Menu – Menü aus
S(hift) + 8 – Zur Einstellung von Helligkeit und Farbe
Probieren Sie diese und andere Kombinationen an Ihren Geräten, um auf diese
Weise herauszufinden, welche Funktionen vorhanden sind.
# B (STANDBY) schaltet Ihr Gerät aus (und ein, wenn dies mit Ihrer Originalfernbedienung möglich ist)
$ OK bestätigt die jeweilige Auswahl aus dem Menü % 2 schaltet zum vorigen Programm
^ Kanal auf/Kanal ab schaltet auf den nächsten/vorhergehenden Kanal um & c (STUMMSCHALTUNG) schaltet den Ton ab und wieder ein
* 3 schaltet von der einstelligen auf die zweistellige Kanalwahl und Anzeige um
( für Bildschirmtext | fürDVD/VCR | |
rot | 5 | Rückspulen |
grün | 9 | Stopp |
blau | 6 | Vorspulen |
gelb | ; | Pause |
weiß | 2 | Wiedergabe |
| 0 | Aufnahme |
Batterien nicht vergessen!
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Für den Betrieb der SBC RU865 benötigen Sie drei 1,5
Wir empfehlen, Philips Longlife- oder
Auf einen Blick
Sobald die Batterien eingesetzt sind, ist die SBC RU865 für die Bedienung der meisten Philips Fernsehgeräte,Videorecorder,
Für Geräte anderer Marken muss die SBC RU865 erst eingestellt werden - siehe Kapitel 1, ‘Einrichtung’.