REGULIERUNGSBEHÖRDE FÜR TELEKOMMUNIKATION UND POST

Antrag

auf Frequenzzuteilung zur Nutzung für das Betreiben einer

Durchsage-Funkanlage

Neueinrichtung

einer Durchsage-Funkanlage als

Änderung

Eingang

Führungs-Funkanlage

Drahtlose Mikrofonanalage

Hinweis gem. §§ 13, 14 Bundesdatenschutzgesetz: Die Erhebung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der uns zugewiese- nen Aufgaben und unter strikter Wahrung der Datenschutzbestimmungen. Ihr Antrag auf Frequenzzuteilung gemäß § 47 Telekommunikat ionsgesetz (TKG) zur Nut- zung für das Betreiben der o.a. Funkanlage kann nur bearbeitet werden, wenn die im Antrag erbetenen Angaben vollständig gegeben werden. Ohne die erbetenen Angaben ist ein Erteilen der beantragten Frequenzzuteilung nicht möglich. Sie werden ggf. in automatisierten Dateien gespeicher t.

Antragsteller (Name, Vorname, Firmenbezeichnung, Anschrift, Firmensitz)

Mein/unser Zeichen:

Ansprechpartner für Rückfragen (Name, Rufnummer):

Frequenzzuteilungsnummer:

gewünschtes Inbetriebnahmedatum

Ich/wir ermächtige(n) die Bundeskasse Koblenz - Außenstelle Trier - die fälligen und künftig fällig werdenden Beträge für die Regulierungsbehörde für Telekommuni- kation und Post (Reg TP) bis auf Widerruf von meinem Konto einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt nur für die beantragte Frequenzzuteilung. Eventuelle Änd erungen der Bankverbindung teile(n) ich/wir Ihnen unverzüglich mit:

Kto.Nr.:

Bankleitzahl

Geldinstitut mit Ortsangabe

 

 

 

Kontoinhaber, falls nicht identisch mit Antragsteller:

Unterschrift des Kontoinhabers:

Ort, Datum

Unterschrift des Antragstellers (bei Firmen rechtsgültige Zeichnung)

Allgemeine Hinweise

Frequenzzuteilungen zum Betreiben von Funknetzen oder Funkanlagen des nömL werden bis auf weiteres unter sinngemäßer Anwendung der bisherigen “Vorschriften für das Erteilen von Frequenzzuteilungen zum Errichten und Betreiben von Funkanla- gen nichtöffentlicher Funkanwendungen” (VornöFa) erteilt. Diese Vorschriften werden als Loseblattausgabe in Standardordnern gegen eine Gebühr abgegeben. Die VornöFa und Auszüge aus den VornöFa können schriftlich oder per Fax bei der Reg TP, Son- derstelle 4231 (Fax: 06131/18-5620) bestellt werden. Auskünfte über die Frequenzzu- teilungsvorschriften erteilen die Reg TP.

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags

Die technischen Daten und weitere Merkmale des Funknetzes oder der Funkanlagen des nömL sind auf der Rückseite (Angaben zum Antrag auf Frequenzzuteilung für das Betreiben einer Durchsage-Funkanlage) einzutragen.

Das Feld “Frequenzzuteilungsnummer” ist nur bei Änderungen eines bereits geneh- migten Funknetzes auszufüllen. In diesem Fall finden Sie die Genehmigungs- /Frequenzzuteilungsnummer in Ihrer bestehenden Genehmigung/Frequenzzuteilung. Geben Sie bitte unter “gewünschtes Inbetriebnahmedatum” an, ab wann die Frequenz- zuteilung gelten soll. Es werden Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Frequenzzu- teilung erhoben und zur Gewährleistung einer effizienten und störungsfreien Frequenz- nutzung ist ein jährlicher Beitrag zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die Frequenzzuteilung in Kraft tritt, sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Frequenzzuteilung erlischt. Die Frequenzzuteilungs- beiträge sind im voraus fällig und ohne Rücksicht darauf zu entrichten, ob die Funkan- lagen betrieben werden oder nicht.

Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler oder an die für Sie zuständige Außenstelle der Reg TP.

Anlagen

Stand 01.98

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Shure TXS-140/OR, TXS-142/VT instruction manual Regulierungsbehörde FÜR Telekommunikation UND Post