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REGULIERUNGSBEHÖRDE FÜR TELEKOMMUNIKATION UND POST
Antrag
auf Frequenzzuteilung zur Nutzung für das Betreiben einer
Neueinrichtung
einer
Änderung
Eingang
Führungs-Funkanlage
Drahtlose Mikrofonanalage
Hinweis gem. §§ 13, 14 Bundesdatenschutzgesetz: Die Erhebung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der uns zugewiese- nen Aufgaben und unter strikter Wahrung der Datenschutzbestimmungen. Ihr Antrag auf Frequenzzuteilung gemäß § 47 Telekommunikat ionsgesetz (TKG) zur Nut- zung für das Betreiben der o.a. Funkanlage kann nur bearbeitet werden, wenn die im Antrag erbetenen Angaben vollständig gegeben werden. Ohne die erbetenen Angaben ist ein Erteilen der beantragten Frequenzzuteilung nicht möglich. Sie werden ggf. in automatisierten Dateien gespeicher t.
Antragsteller (Name, Vorname, Firmenbezeichnung, Anschrift, Firmensitz)
Mein/unser Zeichen:
Ansprechpartner für Rückfragen (Name, Rufnummer):
Frequenzzuteilungsnummer:
gewünschtes Inbetriebnahmedatum
Ich/wir ermächtige(n) die Bundeskasse Koblenz - Außenstelle Trier - die fälligen und künftig fällig werdenden Beträge für die Regulierungsbehörde für Telekommuni- kation und Post (Reg TP) bis auf Widerruf von meinem Konto einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt nur für die beantragte Frequenzzuteilung. Eventuelle Änd erungen der Bankverbindung teile(n) ich/wir Ihnen unverzüglich mit:
Kto.Nr.: | Bankleitzahl | Geldinstitut mit Ortsangabe |
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Kontoinhaber, falls nicht identisch mit Antragsteller:
Unterschrift des Kontoinhabers:
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers (bei Firmen rechtsgültige Zeichnung)
Allgemeine Hinweise
Frequenzzuteilungen zum Betreiben von Funknetzen oder Funkanlagen des nömL werden bis auf weiteres unter sinngemäßer Anwendung der bisherigen “Vorschriften für das Erteilen von Frequenzzuteilungen zum Errichten und Betreiben von Funkanla- gen nichtöffentlicher Funkanwendungen” (VornöFa) erteilt. Diese Vorschriften werden als Loseblattausgabe in Standardordnern gegen eine Gebühr abgegeben. Die VornöFa und Auszüge aus den VornöFa können schriftlich oder per Fax bei der Reg TP, Son- derstelle 4231 (Fax:
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags
Die technischen Daten und weitere Merkmale des Funknetzes oder der Funkanlagen des nömL sind auf der Rückseite (Angaben zum Antrag auf Frequenzzuteilung für das Betreiben einer
Das Feld “Frequenzzuteilungsnummer” ist nur bei Änderungen eines bereits geneh- migten Funknetzes auszufüllen. In diesem Fall finden Sie die
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler oder an die für Sie zuständige Außenstelle der Reg TP.
Anlagen
Stand 01.98
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