VORSICHT

Um Feuergefahr und die Gefahr eines elektrischen Schlages zu vermeiden, dürfen Sie das Gerät weder Regen noch Feuchtigkeit aussetzen.

Stellen Sie das Gerät nicht an einem Ort auf, an dem ausreichende Luftzufuhr nicht gegeben ist, zum Beispiel in einem engen Regalfach oder in einem Einbauschrank.

Decken Sie die Lüftungsöffnungen des Geräts nicht mit Zeitungen, Tischdecken, Vorhängen usw. ab, und stellen Sie keine brennenden Kerzen auf dem Gerät ab, da sonst Feuergefahr besteht. Stellen Sie auch keine angezündeten Kerzen auf dem Gerät ab.

Um Feuergefahr und die Gefahr eines elektrischen Schlages zu vermeiden, dürfen keine mit Flüssigkeit gefüllten Objekte, z.B. Vasen, auf dem Gerät abgestellt werden.

In bestimmten Ländern können gesetzliche Vorschriften für die Entsorgung der für dieses Produkt verwendeten Batterien gelten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

VORSICHT UNSICHTBARE LASERSTRAHLUNG BEI GEÖFFNETEM GERÄT

SETZEN SIE SICH NICHT DEM STRAHL AUS

Informationen

IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR DIREKTE, INDIREKT VERURSACHTE ODER FOLGESCHÄDEN, GLEICH WELCHER ART, ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER AUSGABEN, DIE AUFGRUND EINES DEFEKTEN PRODUKTS ODER AUFGRUND DER VERWENDUNG EINES PRODUKTS ENTSTEHEN.

Für Kunden in Deutschland

Entsorgungshinweis: Bitte werfen Sie nur entladene Batterien in die Sammelboxen beim Handel oder den Kommunen.

Entladen sind Batterien in der Regel dann, wenn das Gerät abschaltet und signalisiert „Batterie leer“ oder nach längerer Gebrauchsdauer der Batterien „nicht mehr einwandfrei funktioniert“. Um sicherzugehen, kleben Sie die Batteriepole z.B. mit einem Klebestreifen ab oder geben Sie die Batterien einzeln in einen Plastikbeutel.

Richtlinie: EMC 89/336/EEC,92/31/EEC Diese Einheit erfüllt die europäischen EMC-Bestimmungen für die Verwendung in Folgender(folgenden) Umgebung(en):

Wohngegenden

Gewerbegebiete

Leichtindustriegebiete (Die Einheit erfüllt die Bestimmungen der Norm EN55022, Klasse B.)

Die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung ist auf ausschließlich solche Länder beschränkt, in denen diese Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt vornehmlich für EEA-Länder (European Economic Area).

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