Wichtige Information über die ordnungsgemäße Entsorgung dieses Gerätes
Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Gerät oder der Verpackung bedeutet, daß dieser Artikel nicht über den unsortierten Hausmüll (Siedlungsabfall) entsorgt werden darf, sondern an speziellen Sammelstellen in Ihrer Kommune abgegeben werden muß.
Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten stellt sicher, dass gefährliche Stoffe oder Zubereitungen, die in diesen Geräten enthalten sind, aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Auf diese Weise werden künftig Probleme für die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden. Darüber hinaus können Teile der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Wiederverwendung und Verwertung zugeführt werden. Damit
reduziert sich die Abfallmenge insgesamt und die natürlichen Ressourcen werden geschont.
Als Benutzer dieses Gerätes sind Sie verpflichtet, dieses nach Gebrauch bei einer speziellen Sammelstelle in Ihrer Kommune zurückzugeben. Sie erhalten nähere Informationen über die nächstgelegene Sammelstelle bei Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis.
Wenn Sie das alte Gerät gegen ein neues, gleichwertiges Gerät austauschen, muß der Vertriebshändler das alte Gerät kostenfrei zurücknehmen (1:1). Dies gilt für Geräte, die dem zurückgegebenen Gerät entsprechen und dieselben Funktionen wie das zurückgegebene Gerät erfüllen.
Ihr Beitrag zur getrennten Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist entscheidend, damit die Ziele des Elektrogesetzes – Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zusammen mit einer verantwortungsbewussten Behandlung, Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – erreicht werden.
PS: Diese Information beruht auf den Anforderungen des Elektrogesetzes (§§ 10 Abs. 3, 9 Abs. 2 ElektroG, veröffentlicht am 23. März 2005, BGBl I, Seite 762 ff.) und der