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Es wird keine Haftung für etwaige Verluste übernommen, die dem Benutzer oder Dritten durch die Benutzung der Software entstehen.

JVC ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR ENTSTEHENDE VERLUSTE UND SCHÄDEN SOWIE MÖGLICHE SCHADENSERSATZFORDERUNGEN DIE VON IRGENDEINER PERSON IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERHOBEN WERDEN. SIE VERSICHERN JVC IN JEGLICHER FORM SCHADLOS ZU HALTEN.

Vertragszeitraum

Diese Vereinbarung wird spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Mobile PC bzw. mit dem Öffnen oder der Installation der Software gültig.

Wird diese Vereinbarung seitens des Benutzers verletzt, kann diese Vereinbarung fristlos seitens JVC gekündigt werden und für die entstandenen Schäden eine Haftbarmachung erfolgen. In diesem Fall ist die Software sowie die vorhandenen Sicherungskopien sofort vom Mobile PC zu entfernen und entweder zurückzugeben oder zu entsorgen.

Exportbeschränkungen

Sie erklären sich einverstanden, die Software und die dazugehörigen Informationen und Technologien in kein Land zu exportieren, für das Japan oder andere relevante Länder ein Exportembargo verhängt haben.

Weitere Beschränkungen

Die Software einschließlich der dazugehörigen Dokumentation wurde durch die Firma Sharp Corporation entwickelt und ist im Handel erhältlich.

Sofern diese Software von Ihnen unter einem Vertrag des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten gekauft wurde, sind der Gebrauch, Kopieren oder Offenlegung durch die Regierung in den Beschränkungen enthalten, die im Unterparagraph (c) (i) und (ii) der Rechte von technologischen Daten und Rechner Software Klausel DFARS 252.227-7013 festgelegt sind. Auftragnehmer: Victor Company of Japan, Limited, 12, 3- chome, Moriya-cho, Kanagawa-ku, Yokohama, Kanagawa 221-8528, Japan.

Sofern diese Software von Ihnen als eine andere Agentur der US amerikanischen Regierung gekauft wurde, sind der Gebrauch, Kopieren oder Offenlegung durch die Regierung in den Bedingungen enthalten, die im Unterparagraph (g) (3) von FAR 52.227-14 oder FAR 52.227-19, falls anwendbar, festgelegt sind.

Allgemeines

Veränderungen, Zusätze oder Streichungen oder Änderungen aller Art dieser Vereinbarung sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich erfolgt sind und rechtsverbindlich seitens JVC unterschrieben wurden.

Sofern Teile dieser Vereinbarung aufgrund gesetzlicher Regelungen ungültig sein sollten, bleibt die Vereinbarung in allen anderen Punkten unverändert gültig.

Diese Vereinbarung basiert auf den Gesetzen in Japan. Gerichtsstand ist der Tokyo District Court in Tokyo, Japan.

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JVC MP-XP741DE service manual Exportbeschränkungen, Weitere Beschränkungen, Allgemeines