Service / Garantie / Entsorgung
wird sichergestellt, dass die Sicherheit des Gerätes erhalten bleibt.
Garantie
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Ga- rantie ab Kaufdatum. Das Gerät wurde sorgfältig produziert und vor Anlieferung gewissenhaft geprüft. Bitte bewahren Sie den Kassenbon als Nachweis für den Kauf auf. Bitte setzen Sie sich im Garantiefall mit Ihrer Servicestelle telefonisch in Verbindung. Nur so kann eine kostenlose Einsendung Ihrer Ware gewährleistet werden.
Die Garantieleistung gilt nur für Material- oder Fa- brikationsfehler, nicht aber für Transportschäden, Verschleißteile oder für Beschädigungen an zer- brechlichen Teilen, z. B. Schalter oder Akkus.
Das Produkt ist lediglich für den privaten und nicht für den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behand- lung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht von unserer autorisierten
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet werden, spätestens aber zwei Tage nach Kaufdatum. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
DE Schraven
Service- und Dienstleistungs GmbH
Tel.: | + 49 (0) 180 5 008107 |
| (0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz, |
| Mobilfunk max. 0,42 € / Min.) |
Fax: | +49 (0) 2832 3532 |
support.de@kompernass.com |
AT
Kompernaß Service Österreich
Tel.: 0820 899 913 (0,20 EUR/Min.)
CH
Kompernaß Service Switzerland
Tel.: 0848 000 525
(max. 0,0807 CHF/Min.)
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umwelt- freundlichen Materialien, die Sie über die örtlichen Recyclingstellen entsorgen können.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2002 / 96 / EC über Elektro- und
Werfen Sie Akkus nicht in den Hausmüll!
Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß Richtlinie 2006 / 66 / EC recycelt werden. Geben Sie Akku und / oder Gerät über die ange- botenen Sammeleinrichtungen zurück.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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