Einhaltung behördlicher Vorschriften

Einhaltung behördlicher Vorschriften

Wireless-Richtlinien

Ihr Notebook-System enthält unter Umständen Funk-LAN-Geräte (drahtlose RF- Geräte (Radiofrequenz )) mit geringer Leistungsaufnahme, die im 2,4-GHz-Band betrieben werden. Der folgende Abschnitt gibt allgemeine Hinweise zum Betrieb von drahtlosen Geräten.

Zusätzliche Einschränkungen, Warnungen und Hinweise für bestimmte Länder finden Sie in den entsprechenden Länderabschnitten (bzw. Ländergruppenabschnitten). Die drahtlosen Geräte in Ihrem System dürfen nur in den Ländern eingesetzt werden, die auf den Funkzulassungs-Zeichen des Typenschilds angegeben sind. Falls das Land, in dem Sie das drahtlose Gerät verwenden möchten, nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre lokale Funkzulassungsbehörde. Drahtlose Geräte unterliegen strengen Vorschriften und ihre Verwendung ist unter Umständen nicht erlaubt.

Die Strahlungsleistung der drahtlosen Geräte, die in Ihrem Notebook eingebaut sein können, liegt weit unter den derzeit bekannten RF-Strahlungsgrenzen. Da die drahtlosen Geräte, die eventuell in Ihrem Notebook eingebaut sind, weniger Strahlung abgeben als in den Radiofrequenz-Sicherheitsnormen und -empfehlungen erlaubt ist, hält der Hersteller deren Verwendung für sicher. Unabhängig von den Strahlungswerten sollten beim normalen Betrieb Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um den Kontakt mit dem menschlichen Körper auf ein Minimum zu reduzieren.

Bei einer Verwendung des drahtlosen Geräts in Körpernähe (ausschließlich Extremitäten) wird im Allgemeinen ein Abstand von 20 cm empfohlen. Wenn das drahtlose Gerät eingeschaltet ist und überträgt, sollte das Gerät mindestens 20 cm vom Körper entfernt sein.

Dieser Sender darf nicht in der Nähe oder zusammen mit anderen Antennen oder Sendern betrieben werden.

In einigen Fällen sind Einschränkungen für den Einsatz von drahtlosen Geräten notwendig. Im Folgenden sind einige allgemeine Einschränkungen aufgeführt:

Drahtlose Radiofrequenzkommunikation kann den Betrieb der Ausrüstung von Passagierflugzeugen beeinträchtigen. Die gültigen Luftfahrtsbestimmungen schreiben vor, drahtlose Geräte im Flugzeug abzuschalten. Kommunikationsgeräte nach 802.11B (auch als Wireless Ethernet oder Wifi bezeichnet) und Bluetooth sind zum Beispiel Geräte, die drahtlose Kommunikation einsetzen.

vi Benutzerhandbuch

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