In der Liste der Medieninhalte eines angeschlossenen oder verbundenen Speichermediums stehen Ihnen die folgenden Funktionen zur Verfügung.

1 Filtern nach

Hiermit filtern Sie die Medieninhalte nach der Art der Medien. (Musik, Foto, Video, aufgezeichneten Inhalte usw.)

2 Sortieren nach

Hiermit sortieren Sie die Inhalte in der Liste.

3 Optionen

Hiermit löschen Sie ausgewählte Medieninhalte aus der Liste der Medieninhalte oder geben sie wieder. Wenn Sie Aktual. wählen, wird die Inhaltsliste neu geladen.

"" Sie können nur aufgezeichnete Inhalte löschen. Zum Löschen von Inhalten ändern Sie die Option Filtern nach in

Aufgenommen.

Wiedergeben von Medieninhalten

Wiedergeben der Multimedia-Inhalte von einem USB-Gerät

1.

2.

Verbinden Sie ein USB-Gerät mit dem USB-Anschluss. Es wird eine Po-up-Meldung angezeigt, mit der Sie einfach zur Liste der Multimediainhalte auf dem Gerät wechseln können.

Wählen Sie aus der Liste das Inhaltselement aus, das Sie wiedergeben möchten. Dieser Inhalt wird wiedergegeben.

Wiedergabe von Multimediainhalten, die auf einem PC oder Mobilgerät gespeichert sind

1.

2.

""

""

Wählen Sie in Quelle ein Gerät mit Medieninhalten. Die Liste mit den Medieninhalten des Geräts wird angezeigt.

Wählen Sie in der Liste ein Element der Medieninhalte aus. Die Inhalte werden wiedergegeben.

Weitere Informationen zu Tasten erhalten Sie im Abschnitt „Verfügbare Tasten und Funktionen beim Abspielen von Musik“.

Je nach Kodierungsverfahren oder Dateiformat können manche Inhalte nicht wiedergegeben werden. Außerdem können verschiedene Funktionen eingeschränkt sein.

"" Die Inhalte auf Geräten, die über Ihr Netzwerk mit dem Fernseher verbunden sind, können aufgrund von Kommunikationsproblemen im Netzwerk nicht unterbrechungsfrei wiedergegeben werden. Verwenden Sie in diesem Fall ein USB-Gerät.

"" Weitere Informationen zum Verbinden mit einem PC erhalten Sie im Abschnitt „Anschließen an einen Computer“. "" Weitere Informationen zum Verbinden mit Mobilgeräten erhalten Sie im Abschnitt „Verbinden mit einem Mobilgerät“.

- 49 -