VORSICHT
LASERSTRAHLUNG. NICHT IN DEN STRAHL BLICKEN ODER DIREKT MIT OPTISCHEN GERÄTEN ANSEHEN. LASERPRODUKT DER KLASSE I.
DER LASERSTRAHL DARF NICHT AUF DIE AUGEN EINER ANDEREN PERSON GERICHTET ODER DIREKT ANGESEHEN WERDEN, WEIL EINE LÄNGERE EXPOSITION SCHÄDLICH FÜR DIE AUGEN IST.
EINE KURZE EXPOSITION DES LASERZEIGERS WIE EIN ZUFÄLLIGES SCHWENKEN DES LICHTES ÜBER DIE AUGEN KÖNNTE EINE VORÜBERGEHENDE BLITZERBLINDUNG VERURSACHEN, DIE DEM EFFEKT EINES KAMERABLITZLICHTES ÄHNELT. OBWOHL DIESER ZUSTAND VORÜBERGEHEND IST, KANN ER
GEFÄHRLICH SEIN, WENN DIE ANGESTRAHLTE PERSON EINE FÜR DIE SICHT KRITISCHE AKTIVITÄT AUSFÜHRT, WIE Z.B. AUTOFAHREN.
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