IN KEINEM FALL HAFTET XANTREX FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE,
NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER
SONSTIGE AUSGABEN, DIE DURCH VERTRAGSGEMÄßE ODER
UNERLAUBTE HANDLUNG ENTSTEHEN, EINSCHLIEßLICH, OHNE
EINSCHRÄNKUNG, WIRTSCHAFTLICHER VERLUSTE JEDER ART,
EIGENTUMSSCHÄDEN ODER -VERLUSTE ODER SCHÄDEN ODER
VERLETZUNGEN, DIE SICH AUS DER ODER ALS FOLGE DER
ZWECKENTFREMDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER FALSCHER
INSTALLATION, INTEGRATION ODER FALSCHEN BETRIEBS DES
PRODUKTS ERGEBEN.
1.6 Ausschlusseinschränkungen
Diese begrenzte Gewährleistung beeinträchtigt nicht Ihr gesetzliches Recht, wie es im Gesetz über die Gewähr- leistung bei Verbrauchsgütern (Spanien) oder im Bürger- lichen Gesetzbuch festgeschrieben ist. In Deutschland bleiben die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Hemmung, Ablaufhemmung und erneuten Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen davon unberührt. Einige Länder erlauben keine Einschränkungen oder Ausschlüsse bei impliziten Gewährleistungen, auf die Dauer einer impliziten Gewährleistung oder auf die Ein- schränkung oder den Ausschluss von Neben- oder Folge- schäden, daher kann es sein, dass die
In Deutschland beispielsweise ist der Ausschluss unter 1.5 im Fall einer Pflichthaftung, d.h. unter dem Deutschen Produkthaftungsgesetz oder im Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer wesentlichen Vertrags- verletzung nicht gültig. Schadensersatzansprüche aus ein- er wesentlichen Vertragsverletzung werden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, der wesentlich für den Vertrag ist, sofern er nicht durch Vorsatz oder grobe Fahr- lässigkeit verursacht worden ist oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit be-
ruht. Der Ausschluss unter 1.5 in Deutschland impliziert nicht eine Änderung in der Beweislast für Ihren Schaden.
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