Bontrager Eingeschränkte

Gewährleistung

Bontrager gewährleistet, dass alle neuen Teile oder Laufradsätze von Bontrager frei von Material- und Produktionsfehlern sind:

Die Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von fünf

Jahren-

• Die Gewährleistung gilt für sämtliche Teile und Zubehör- teile, bis auf Verschleißteile wie Reifen und Schlauch.

Für eine Dauer von einem Jahr-

• Verschleißteile wie Reifen und Schlauch.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind-

• Normale Abnutzung und Verschleiß

• Unsachgemäße Montage

• Unsachgemäße Wartung im Laufe der Nutzungsdauer

• Montage von nicht ursprünglich für die Gabel, Teile oder Laufradsatz von Bontrager, vorgesehen und dafür_ kompatible Teile und Zubehör, wie verkauft.

• Beschädigungen oder Nicht-Funktionieren in Folge unsach- gemäßen Einsatzes, Unfalls oder Nachlässigkeit.

• Arbeitskosten für den Austausch von Teilen oder Über- holung.

Die Gewährleistung verliert ihre volle Gültigkeit angesichts Veränderungen am Laufradsatz oder Teilen davon.

Die Gewährleistung ist ausdrücklich auf die Reparatur oder den Austausch von defekten Teilen beschränkt, die das einzige

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Bontrager Race X Lite Bontrager Eingeschränkte Gewährleistung, Die Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren