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BONTRAGER EINGESCHRäNKTE GEWäHRLEISTUNG
Bontrager gewährleistet, dass alle neuen Teile oder Laufradsätze
von Bontrager frei von Material- und Produktionsfehlern sind:
Die Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von fünf
Jahren-
• Die Gewährleistung gilt für sämtliche Teile und Zubehör-
teile, bis auf Verschleißteile wie Reifen und Schlauch.
Für eine Dauer von einem Jahr-
• Verschleißteile wie Reifen und Schlauch.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind-
• Normale Abnutzung und Verschleiß
• Unsachgemäße Montage
• Unsachgemäße Wartung im Laufe der Nutzungsdauer
• Montage von nicht ursprünglich für die Gabel, Teile oder
Laufradsatz von Bontrager, vorgesehen und dafür_
kompatible Teile und Zubehör, wie verkauft.
• Beschädigungen oder Nicht-Funktionieren in Folge unsach-
gemäßen Einsatzes, Unfalls oder Nachlässigkeit.
• Arbeitskosten für den Austausch von Teilen oder Über-
holung.
Die Gewährleistung verliert ihre volle Gültigkeit angesichts
Veränderungen am Laufradsatz oder Teilen davon.
Die Gewährleistung ist ausdrücklich auf die Reparatur oder
den Austausch von defekten Teilen beschränkt, die das einzige