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Rechtsmittel der Gewährleistung sind. Die Gewährleistung beginnt
am Tag des Kaufs, gilt nur für den Eigent_mer und ist nicht
übertragbar. Bontrager übernimmt keine Haftung für Unfall- oder
Folgeschäden. In einigen Staaten ist der Ausschluss von Unfall- ,bzw.
Folgeschäden nicht erlaubt, somit besteht die Möglichkeit, dass der
o.a. Ausschluss für Sie nicht zutreffend ist.
Sämtliche in Folge dieser Gewährleistung auftretenden Ansprüche
sind durch einen autorisierten Fachhändler von Bontrager abzuwick-
eln. Dabei ist die Vorlage des Kaufnachweises erforderlich.
Durch diese Gewährleistung werden dem Verbraucher bestimmte,
durch das Gesetz vorgegebene Rechte gewährt, die sich je nach Stan-
dort unterscheiden können. Der durch das Gesetz vorgesehene Schutz
für den Verbraucher bleibt von dieser Gewährleistung unberührt.
Ersatz der Karbon-Komponenten nach Unfall:
Für die Überprüfung von Karbonteilen auf Beschädigungen bedarf
es einer größeren Erfahrung, als dies bei Metallteilen der Fall ist.
Nach einem Unfall oder einer anderen Einwirkung auf Ihr Fahrrad,
wobei der Aufprall durch eines der Karbonteile aufgefangen wurde,
empfehlen wir den Austausch des betreffenden Teils, auch wenn auf
den ersten Blick keine Schäden zu erkennen sind.
Bontrager bietet für den Fall eines solchen Unfalls oder Aufpralls
ein Programm für den Ersatz von Karbonteilen an, wodurch die
Kosten für den Austausch dieser Teile erheblich begrenzt werden.
Wenn Sie an diesem Programm teilnehmen möchten, nehmen Sie
mit uns unter den auf Seite i angegebenen Angaben Kontakt auf und
lassen sich mit der Garantieabteilung verbinden.