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Service / Garantie / Entsorgung
QService
J Warnung! Lassen Sie Ihr Elek- trowerkzeug nur von qualifiziertem Fachpersonal und nur mit Originaler- satzteilen reparieren. Damit wird sicher- gestellt, dass die Sicherheit des Elektrowerkzeugs erhalten bleibt.
J Warnung! Lassen Sie den Austausch des Steckers oder der An- schlussleitung immer vom Hersteller des Elektrowerkzeugs oder seinem Kundendienst ausführen. Damit wird sichergestellt, dass die Sicherheit des Elektro- werkzeugs erhalten bleibt.
QGarantie
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Das Gerät wurde sorgfältig produziert und vor Anlieferung gewissenhaft geprüft. Bitte bewahren Sie den Kassenbon als Nachweis für den Kauf auf. Bitte setzen Sie sich im Garantiefall mit Ihrer Servicestelle telefonisch in Ver- bindung. Nur so kann eine kostenlose Einsendung Ihrer Ware gewährleistet wer- den. Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
Die Garantieleistung gilt nur für Material- oder Fa- brikationsfehler, nicht aber für Verschleißteile oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z.B. Schalter oder Akkus. Das Produkt ist lediglich für den privaten und nicht für den gewerblichen Ge- brauch bestimmt.
Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behand- lung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht von unserer autorisierten
DE
Schraven
Service- und Dienstleistungs GmbH Gewerbering 14
47623 Kevelaer, Germany
Tel.: | +49 (0) 180 5 008107 |
| (14 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz |
| ggf. abweichende Preise aus den |
| Mobilfunknetzen) |
Fax: | +49 (0) 2832 3532 |
support.de@kompernass.com | |
AT |
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Kompernass Service Österreich
Tel.: 0820 899 913 (0,20 EUR/min.)
CH
Kompernass Service Switzerland
Tel.: +41 (0) 848 000 525 (max. 0,0807 CHF/min.)
QEntsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreund- lichen Materialien, die Sie über die örtlichen Recyclingstellen entsorgen können.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2002 / 96 / EC über Elektro- und
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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