GI AP2700.book Page 13 Mercredi, 20. septembre 2006 4:15 16
Garantie
Im Falle eines Defektes wenden Sie sich bitte an Ihren Verkäufer, der Sie beraten wird, und legen diesem
den Kaufbeleg vor, den Sie zuvor von diesem erhalten haben.
Haben Sie das Gerät direkt bei der Sagem Communication gekauft, so gelten die folgenden
AFür das Gerät gilt zunächst einmal die 24 monatige gesetzliche Sachmängelgewährleistung, deren genauer Inhalt und Umfang in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den mit Ihnen geschlossenen Vertrag anzuwenden sind, näher geregelt ist. Nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsfrist, d.h. also in der Regel nach Ablauf von sechs Monaten ab Lieferung, übernimmt die Sagem Communication bis zu maximal einem Jahr ab Lieferung die Garantie (Ersatzteile und Reparatur) für die Freiheit des Geräts von Fabrikationsfehlern. Während dieses zusätzlichen
Hinweis: Nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsfrist ist die Sagem Communication bis zu maximal zwei Jahren ab Lieferung ausschließlich verpflichtet, das fehlerhafte Gerät zu den oben genannten Bedingungen kostenlos zu reparieren. Ansprüche aus der gesetzlichen
BVon der Garantie ausgeschlossen sind
•Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere Einwirkungen (Blitzschlag, Brand, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art usw.), auf einen von der Sagem Communication nicht schriftlich genehmigten Umbau der Geräte, auf eine unterlassene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung oder Pflege der Geräte, auf ungeeignete Umweltbedingungen für die Geräte
(insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen für die Geräte und die Verbrauchsmaterialien) oder auf eine Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von einer von der Sagem Communication nicht ermächtigten Person vorgenommen wurde,
•die normale Abnutzung der Geräte und die Abnutzung der Zubehörteile,
•Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung der an die Sagem Communication zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind,
•die Lieferung neuer Softwareversionen,
•Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustimmung der Sagem Communication geänderten oder hinzugefügten Gerätes oder Nachbesserungen einer ohne die schriftliche Zustimmung der Sagem Communication geänderten oder hinzugefügten Software,
•Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch auf die Software zurückzuführen sind, die in den Benutzergeräten verwendet wird, um den Zugriff auf die von der Ausrüstung zur Verfügung gestellten Dienste zu ermöglichen,
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