dieser Vereinbarung und der Dokumentierung („Autorisierter Gebrauch“) zu verwenden;

bZur Verwendung der Dokumentierung für die Unterstützung des autorisierten Gebrauchs; und

cZur Anfertigung einer Programmkopie ausschließlich für Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass alle Titel und Warenzeichen, das Copyright und alle Hinweise auf einge- schränkte Rechte auf der Kopie reproduziert werden.

2Einschränkungen. Sie dürfen das Programm oder die Dokumentierung nicht kopieren oder verwenden, außer wie ausdrücklich durch diese Vereinbarung erlaubt. Sie dürfen das Programm nicht übertragen, unterlizenzieren, mieten, vermieten oder verleihen bzw. für das Training von Dritten, das kommer- zielle Timesharing oder die Verwendung in einem Service-Büro gebrauchen. Sie dürfen das Programm weder selbst noch durch Dritte abändern, rekonstruieren, auseinander nehmen oder dekompilieren, außer bis zu dem vom geltenden Gesetz zuge- lassenen Ausmaß, und auch dann nur, nachdem Sie Pioneer schriftlich von ihren beabsichtigten Tätigkeiten informiert haben.

3Eigentum. Pioneer oder sein Lizenzgeber behält sich alle Rechte, Titel und Anteile am gesamten Patent, das Urheberrecht, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnis und die Rechte des geisti- gen Eigentums am Programm und der Dokumentierung, sowie allen Derivaten davon, vor. Sie erwerben keine weiteren Rechte, weder ausdrücklich noch impliziert, die über die beschränkte Lizenz, die in dieser Vereinbarung angeführt ist, hinausgehen.

4Keine Unterstützung. Pioneer ist nicht verpflichtet, das Programm oder die Dokumentierung unter dieser Vereinbarung zu unterstützen, warten, aktualisieren, verändern oder neue Veröffentlichungen bekanntzugeben.

3 GARANTIE-VERZICHTSERKLÄRUNG

DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE VORHANDEN“ ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN ODER GARANTIEN, UND SIE STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF EIGENES RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM VOM GESETZ ZUGELASSENEN MASS STREITET PIONEER AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT, SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS EINEM LEISTUNGSKURS ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSKURS ODER GEBRAUCH, EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSREICHENDER QUALITÄT, GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER DER NICHTVERLETZUNG.

4KONTROLLE DES EXPORTS UND EINHALTUNGEN DER EXPORTBESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN

Sie dürfen das Programm nicht nutzen oder sonst wie exportieren oder re-exportieren, außer es ist von den Gesetzen der USA und den Gesetzen des Landes, in dem das Programm erworben wurde, erlaubt. Insbesondere darf das Programm nicht (a) in Embargo-Länder der USA oder (b) an Personen, die auf der „Specially Designated Nationals“-Liste des U.S. Treasury Departments oder auf der „Denied Persons“-Liste oder der „Denied Entity“-Liste des US Department of Commerce stehen, exportiert oder re-exportiert werden. Mit der Nutzung des Programms sichern Sie zu, dass Sie sich nicht in einem dieser Länder befinden und nicht auf einer dieser Listen stehen. Sie werden das Programm nicht für Zwecke benutzen, die nach dem Recht der USA verboten sind, insbe- sondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, Chemie- oder Biowaffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren.

5SCHADENSERSATZ UND RECHTSBEHELFE FÜR VERTRAGSBRUCH

Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen dieser Vereinbarung Pioneer irreparable Schäden zufügen würde, für die eine monetäre Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich zu den Schadensersatzforderungen und anderen Rechtbehelfen, zu denen Pioneer berechtigt sein kann, stimmen Sie damit überein, dass Pioneer das Recht hat, eine richterliche Verfügung einzureichen, um den tatsächlichen, drohenden oder wiederholten Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu verhindern.

6 BEENDIGUNG

Pioneer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgendwel- che Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet wird, dürfen Sie das Programm nicht weiter verwenden und müssen

10De

es von Ihrem Computer oder Mobilgerät, auf dem es installiert ist, dauerhaft löschen sowie alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien des Programms und der Dokumentierung zerstören und Pioneer dann schriftlich davon informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5, 6 und 7 bleiben auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in Kraft.

7ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind Pioneer oder seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Inhalt, unter kei-

ner Haftbarkeitstheorie, haftbar für indirekte Schäden, Folgeschäden, spezielle oder nachfolgende Schäden sowie verschärften Schadensersatz oder für Schadensersatz für verlorene Profite, Einkommen, Geschäfte, Ersparnisse, Daten, den Gebrauch oder die Kosten für den Erwerb eines Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer auf die Möglichkeit einer solchen Schadensersatzforderung aufmerksam gemacht wurde bzw. eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar ist. Unter keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer für alle Schadensersatzforderungen den Betrag überschreiten, den Sie Pioneer oder seinen Tochtergesellschaften für den Erwerb des Programms bezahlt haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass die Haftbarkeitsgrenzen und die Risikoverteilung, die in dieser Vereinbarung angeführt sind, im Programmpreis widerspiegelt sind und einen wesentlichen Teil des Abkommens zwischen den Parteien darstellen, da Pioneer dieses Programm anderenfalls nicht angeboten noch auch diese Vereinbarung abgeschlossen hätte.

2Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder Ausschlüsse der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beein- trächtigen Ihre gesetzlichen Rechte als Kunde nicht und gelten für Sie nur in dem Maße, in dem solche Beschränkungen oder Ausschlüsse unter den Gesetzen der Gerichtsbarkeit an Ihrem Wohnort erlaubt sind.

3Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht durchsetzbar eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum erlaubten Maße durchgesetzt oder, falls eine Durchsetzung nicht möglich ist, als trennbar angesehen und daher aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen, während die restlichen Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben. Der Verzicht einer der Parteien im Falle eines Versäumnisses oder Vertragsbruchs dieser Vereinbarung bedeutet nicht, dass im Falle eines späteren Versäumnisses oder Vertragsbruchs ebenfalls ein Verzicht erfolgt.

4Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwelche darin enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht übereignen, verkaufen, übertragen, delegieren oder sich ihrer auf andere Weise entledigen, weder gewollt noch ungewollt, sei es gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben. Jede angebli- che Übereignung, Übertragung oder Delegation durch Sie ist null und nichtig. Vorbehaltlich des Obengenannten ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger bindend.

5Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Vertretungen bezüg- lich des Inhalts, seien sie schriftlich oder mündlich, ab. Diese Vereinbarung darf ohne die vorherige und ausdrückliche schrift- liche Zustimmung von Pioneer nicht modifiziert oder berichtigt werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung oder Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen oder modifizieren.

6Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung durch japanische Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser ausgelegt wird.