BETRIEBSANLEITUNG
TERMINOLOGIEN UND IHRE BEDEUTUNG
Gefahrenbereiche
Jeder Bereich im Inneren der Maschine oder deren Umfeld, der eine Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der ausgesetzten Personen darstellt.
Ausgesetzte Personen
Jede Person die sich in oder teils in einem Gefahrenbereich befindet.
Bediener
Die Person oder Personen, die beauftragt werden die Maschine zu installieren, in Gang zu setzen, einzustellen, die Maschineninstandhaltung durchzuführen, sie zu reinigen und zu transportieren.
VERANTWORTLICHKEIT DES BEDIENERS
–Der Bediener ist für die tägliche Wartung der Maschine verantwortlich:
–Er muss die Maschine immer in einem guten Zustand halten;
–Er muss seinen Vorgesetzten oder den technischen Dienst informieren, wenn ein programmierter Wartungseingriff erforderlich ist oder wenn Beschädigungen oder Störungen auftreten;
–Er darf keine Personen, Tiere oder Gegenstände auf der Maschine transportieren;
–Beim Fahren der Maschine ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten;
–Die Maschine darf nicht für giftige und schädliche Stoffe verwendet werden. Gegebenenfalls ist der Hersteller zu kontaktieren.
ACHTUNG!
Gegebenenfalls schlechten Arbeitsweise der Maschine, bitte prüfen die Prozeduren übergetreten in die verschiedenen Kapiteln.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
–Die Kehrmaschine darf nur von autorisiertem und
ausgebildetem Personal verwendet werden.
Zur Ausbildung für das Bedienen der Maschine müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
–Der Bediener muss volljährig sein, einen Führerschein für das Fahren der Maschine (unabhängig von den Einsatzbedingungen) besitzen und in gutem Gesundheitszustand sein. Das Fahren der Kehrmaschine unter Einfluß von Stoffen, die das Reaktionsvermögen beeinträchtigen (Alkohol, Psychopharmaka, Drogen, usw.) ist verboten.
–Achtung: Die Maschine darf nur von ausgebildetem oder/und autorisiertem Personal bedient werden, da sonst die Gefahr von Personen- oder Sachschäden besteht.
–Die Kehrmaschine darf nicht in feuer- oder explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
–Vor dem Verlassen der Kehrmaschine müssen die Bürsten angehalten werden; es ist die Feststellbremse zu betätigen, der Motor auszuschalten und der Zündschlüssel zu ziehen.
–Auf abschüssigem, ungleichmäßigem oder glatten Boden ist langsam zu fahren.
–Beim Richtungswechsel oder Wenden ist große Aufmerksamkeit geboten.
–Die Kehrmaschine vorsichtig steuern, wenn der Abfallbehälter zum Entleeren hochgefahren wird.
–Die Kehrmaschinen ohne Lichtanlage (Scheinwerfer) nach Kundenwunsch „dürfen nur bei optimalem (natürlichem oder künstlichem) Licht verwendet werden“.
–Für jeglichen Wartungseingriff bei hochgefahrenem Abfallbehälter muss dieser immer mit den zwei Sicherheitsstützen abgesichert werden.
–Bei der Ausführung der Wartungseingriffe ist ein Sicherheitsabstand zu den sich bewegenden Teilen einzuhalten.
–Keine weiten oder aufgeknöpften Kleidungsstücke tragen.
–Zum Heben der Maschine sind Hubgeräte zu verwenden, die für das Gesamtgewicht der Maschine geeignet sind.
–Augen und Haare schützen, wenn Reinigungseingriffe mit Druckluft- oder Wasserstrahl ausgeführt werden.
–Vor Arbeiten an der elektrischen Anlage sind die Kabel von der Batterie abzuziehen.
–Die Berührung mit der Säure der Batterie vermeiden; keine heißen Maschinenteile berühren. Abwarten, bis der Motor abgekühlt ist.
–Wartungseingriffe am Motor sind bei abgekühltem Motor auszuführen.
–Beim Einfüllen des Kraftstoffes nicht rauchen.
–Die Maschine nicht in die Nähe von Flammen und Funkenschlag bringen.
–Für die Teilnahme am Straßenverkehr muss die Maschine mit einem Fahrzeugschein und Kennzeichen ausgerüstet sein.
–Die Maschine darf nur für den Zweck für den sie entwickelt wurde, d.h. zur Straßenreinigung, eingesetzt werden.
ACHTUNG!
Bei laufendem Motor:
–Nicht den Ölstab herausziehen.
–Den Deckel nicht vom Kühler abschrauben.
–Den Kühlflüssigkeitsdeckel nicht abschrauben.
–Nicht über längere Zeit in einem geschlossenen Raum verweilen.
–Für eine gute Lüftung sorgen oder die zuständigen Personen befragen.
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