BETRIEBSANLEITUNG
ABBAU, ENTSORGUNG
HINWEIS
Die, im Land des Abbaus geltenden,
Bestimmungen für die Entsorgung der
Materialien müssen eingehalten werden.
ABBAU
HINWEIS
Beim Lösen der Leiter, die auch bei Zündschalter auf „0“ unter Spannung stehen mit Vorsicht vorgehen.
Die Verkabelung der Schalttafeln lösen, dabei auf die Beschriftung an jedem Kabel achten die Schaltpläne zu Hilfe nehmen.
Die Beschriftung nicht von den Kabeln oder den Klemmen lösen.
Abbau der Hydraulikanlagen
Beim Abbau der Hydraulikanlagen auf die entsprechenden Pläne Bezug nehmen.
Mechanischer Abbau
Vor dem mechanischen Abbau müssen alle Maschinenteile, die mit dem Material in Berührung stehen, und das gesamte Gestell gereinigt werden.
Für das Anheben und die diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen für die Sicherheit siehe Kapitel „Transport“.
Verpackung
Dem Gewicht und den Eigenschaften der Teile angemessene Verpackung verwenden.
HINWEIS
Außen an der Verpackung ist ein Schild anzubringen auf dem Gewicht, Inhalt und andere für den Transport wichtige Informationen wiedergegeben werden.
ENTSORGUNG
Altöle
Schmier- und Hydraulikaltöle dürfen auf keinen Fall in die Umwelt (Wasser, Kanalisation, usw.) abgelassen werden, sondern sind bei den autorisierten Entsorgungsstellen abzugeben.
Die im jeweiligen Land geltenden Altölentsorgungsgesetze sind streng zu befolgen.
Altöl kann provisorisch in hermetisch dichten Behältern mit Deckel gelagert werden, die gewährleisten, dass das Altöl nicht mit anderen Produkten, Regenwasser eingeschlossen, in Berührung kommt. Auf die gleiche Weise sind die Filter zu lagern und zu entsorgen.
Verschlissene Bleibatterien
Verschlissene Bleibatterien werden als „giftiger“ Abfall angesehen.
Sie sind bei den autorisierten Entsorgungsstellen abzugeben. Falls die Bleibatterien nicht sofort beim Entsorgungsunternehmen abgegeben werden können, können sie provisorisch gelagert werden, wobei die geltenden Gesetze zu beachten sind. Insbesondere muss man über eine Genehmigung für die provisorische Lagerung verfügen. Die Batterien sind in hermetisch dichten Kunststoffbehältern zu lagern, deren Fassungsvermögen nicht unter dem Volumen der in den Batterien enthaltenen Elektrolytenlösung liegen darf. Diese Abfallbehälter müssen ferner derart beschaffen sein, dass kein Regenwasser in sie eindringen kann.
Von der Maschine eingesammeltes Kehrgut
Das von der Maschine eingesammelte Kehrgut kann und muss der städtischen Müllentsorgung als Stadtmüll übergeben werden.
Dies natürlich nur, wenn absolut sicher ist, dass kein Gift- oder Sondermüll im Kehrgut enthalten ist.
Die Reinigung von Bereichen, in denen mit Gift- oder Sondermüll zu rechnen ist, muss bei leerem Abfallbehälter für jeden Abfalltyp getrennt erfolgen. Das Kehrgut muss in diesem Fall in Behälter gefüllt werden, die unter Beachtung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden müssen.
Verschrottung
Am Lebensende der Maschine müssen die Materialien die diese zusammensetzen korrekt entsorgt werden, sie werden im Folgenden mit Bezug auf den entsprechenden Teil aufgelistet.
Es wird empfohlen, die Maschine einem zugelassenen Verschrottungsunternehmen zu übergeben. Diese Verschrottungsunternehmen sorgen für die korrekte Entsorgung. Insbesondere Öl, Filter und Batterien müssen gemäß den o.g. Verfahren entsorgt werden. Die Teile aus ABS und Metall können wiederverwertet werden. Schläuche und Gummidichtungen sowie Kunststoff und Glasfaser können getrennt der städtischen Müllentsorgung übergeben werden.
HINWEIS
Die verschiedenen Materialien, welche die Maschine zusammensetzen, müssen bei angemessenen Entsorgungsstätten verschrottet werden.
HINWEIS
Die Gesetzgebung des Verwendungslandes der Maschine ist strengstens einzuhalten.
WEEE 2002/96/EG
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