Grundig GV 470 S VPT manual Technische Daten, De rechtliche Vorschriften zu beachten

Models: GV 470 S VPT

1 135
Download 135 pages 23.48 Kb
Page 53
Image 53

8. Wissenswertes

Technische Daten

Dieser Videorecorder entspricht den Sicherheitsbestimmungen nach VDE 0860 und somit den internationalen Sicherheitsvorschriften IEC 65 bzw. CEE 1.

Auf keinen Fall dürfen Sie den Recorder öffnen.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Eingriffe entstehen, übernimmt der Hersteller keine Garantie.

FS-Norm:

CCIR, PAL B/G/H, 625 Zeilen

 

CCIR, SECAM B/G, 625 Zeilen

System:

VHS

Netzspannung:

220 ... 240 V ~, ± 10%, 50 Hz

Gewicht:

ca. 5,5 kg

Leistungsaufnahme:

 

– bei Aufnahme:

ca. 23 W

– im EE-Betrieb:

18 W

Stand by

Modulator ausgeschaltet: 12 W

Betriebslage:

waagrecht

Umgebungstemperatur:

+10°C bis +35°C

Relative Luftfeuchte:

bis zu 80%

Umspulzeit bei

 

Vor-/Rücklauf:

mit E 180-Cassette

 

typisch 95 Sekunden

Euro-AV-Buchsen:

21-polig

(DIN/EN 50049)

 

Antennen-

 

Eingangsbuchse:

Koaxial B, Eingang 75

(DIN 45325)

 

Antennen-

 

Ausgangsbuchse:

Koaxial S, Ausgang 75

(DIN 45325)

 

Audio-Buchsen:

 

R ￿ L

2 Cinch

R ￿ L

2 Cinch

Satelliten-Steuerbuchse:

1 Cinch

Kopfhörerbuchse:

3,5 mm

Kopfhörer-Impedanz:

8 - 2 k

Mikrofonbuchse:

3,5 mm

Mikrofonpegel:

2 mV

Video-Buchse:

3,5 mm

VIDEO IN

 

Audio-Buchsen:

3,5 mm

AUDIO IN

 

Beigepacktes Zubehör:

Fernbedienung RP 47

2 Batterien, 1,5 V–, Typ LR 6 HF-(Antennen) Verbindungskabel Edit-Kabel 5-polig

Edit-Kabel 3-polig

EURO-AV-Kabel S-VHS-Kabel Cinch-Kabel

Adapter 2,5mm / 3,5mm Netzkabel

Einstellstift zum Kanaleinstellen Bedienungsanleitung

In der Bundesrepublik Deutschland sind folgen-

de rechtliche Vorschriften zu beachten:

1.Videorecorder mit Fernsehempfangsteil sind gebührenpflichtige Rundfunkempfangs- geräte, die bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Rundfunkanstalten anzumelden sind:

Anschrift:

Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten,

Freimersdorfer Weg 6, Postfach 100 850, 50829 Köln 1.

Eine Anmeldung ist für ausschließlich privat betriebene Videorecorder nicht erforder- lich, wenn der Rundfunkteilnehmer für seinen Haushalt bereits ein Fernsehgerät ange- meldet hat. Im geschäftlichen Bereich ist jeder einzelne Videorecorder gebühren- pflichtig und anzumelden. Auskünfte erteilen im Zweifel die GEZ und die Rundfunkan- stalten.

2.Das Urhebergesetz gestattet Aufzeichnungen von Fernsehsendungen zu privaten oder zu sonstigem eigenen Gebrauch. Öffentliche Wiedergabe oder Verbreitung von mitgeschnittenen Fernsehsendungen ist nicht erlaubt, verpflichtet zu Schadenersatz und ist ggf. strafbar. Hierfür müßten vorab die Rechte insbesondere der Rundfunk- anstalten und der Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG-Wort usw.) eingeholt werden. Auskünfte und Merkblätter erhalten Sie von den Rundfunkanstalten.

3.§ 47 Schulfunksendungen

Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, die innerhalb einer Schulfunksendung gesendet werden, durch Übertragung der Werke auf Bild- oder Tonträger herstellen. Das gleiche gilt für Heime der Jugendhilfe und die staatlichen Landesbildstellen oder vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.

Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendung folgenden Schuljahres zu löschen, es sei denn, daß dem Urheber eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

Das komplette Zubehör-Programm finden Sie in der »GRUNDIG-REVUE«, die im Fachhandel für Sie bereitliegt.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten!

￿52

Page 53
Image 53
Grundig GV 470 S VPT manual Technische Daten, De rechtliche Vorschriften zu beachten, Änderungen und Irrtümer vorbehalten