Über die rekordbox-Software

rekordbox ist eine Anwendung zur Verwaltung von Musikdateien, die zur DJ-Wiedergabe mit einem Pioneer DJ Player (z.B. CDJ-2000, CDJ-900) verwendet werden.

rekordbox kann zur Klassifizierung von und Suche nach auf Ihrem Computer gespeicherten Musikdateien und zur Erstellung von Playlists für DJ-Vorführungen verwendet werden.

rekordbox erlaubt es Ihnen, die Taktschläge, Tempos (BPM) und andere Elemente Ihrer Musik vor der Vorführung zu erkennen, zu messen und anzupassen.

rekordbox kann zum Einstellen und Speichern von Punktinformation (für Cue, Loop, Hot Cue, usw.) vor der Vorführung eingesetzt werden.

Erkannte und gemessene Daten, ebenso wie jegliche mit rekordbox eingestellte und gespeicherte Daten, können in Kombination mit einem Pioneer DJ-Player (z.B. CDJ-2000, CDJ-900) verwendet werden, um einen hervorragenden DJ-Auftritt zu erzielen.

Software-Lizenzvereinbarung

Diese Software-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen Ihnen (sowohl einem Einzelbenutzer, der das Programm installiert, und einer einzigen juristischen Person, für die der Einzelbenutzer handelt) („Sie“ oder „Ihr“) und der PIONEER CORPORATION („Pioneer“) abgeschlossen.

FALLS SIE SCHRITTE DURCHFÜHREN, DAS PROGRAMM EINZURICHTEN ODER ZU INSTALLIEREN, BEDEUTET DIES, DASS SIE ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG ZUSTIMMEN. DIE ERLAUBNIS, DAS PROGRAMM HERUNTERZULADEN UND/ODER ZU BENUTZEN, HÄNGT AUSDRÜCKLICH VON IHRER BEFOLGUNG DIESER BESTIMMUNGEN AB. ES IST KEINE GESCHRIEBENE ODER ELEKTRONISCHE GENEHMIGUNG ERFORDERLICH, DAMIT DIESE VEREINBARUNG IN KRAFT TRITT UND DURCHSETZBAR IST. FALLS SIE NICHT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN, IST ES IHNEN NICHT ERLAUBT, DIESES PROGRAMM ZU BENUTZEN UND SIE MÜSSEN DIE INSTALLATION ABBRECHEN BZW. DAS PROGRAMM DEINSTALLIEREN.

1Definitionen

1„Dokumentierung“ bedeutet die schriftliche Dokumentierung, die technischen Daten und der Hilfe-Inhalt, die von Pioneer allgemein zur Verfügung gestellt werden, um Ihnen bei den Installation und dem Gebrauchs des Programms behilflich zu sein.

2„Programm“ bedeutet die gesamte Pioneer-Software, oder einen Teil davon, die Sie gemäß dieser Vereinbarung unter Lizenz von Pioneer erhalten.

2Programmlizenz

1eschränkte Lizenz. Entsprechend den Einschränkungen dieser Vereinbarung erteilt Ihnen Pioneer eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht auf eine Unterlizenz):

a.Zur Installation einer einzigen Kopie dieses Programms auf der Festplatte Ihres Computers, um das Programm ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch entsprechend dieser Vereinbarung und der Dokumentierung („Autorisierter Gebrauch“) zu verwenden;

b.Zur Verwendung der Dokumentierung für die Unterstützung des autorisierten Gebrauchs; und

c.Zur Anfertigung einer Programmkopie ausschließlich für Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass alle Titel und Warenzeichen, das Copyright und alle Hinweise auf eingeschränkte Rechte auf der Kopie reproduziert werden.

2Einschränkungen. Sie dürfen das Programm oder die Dokumentierung nicht kopieren oder verwenden, außer wie ausdrücklich durch diese Vereinbarung erlaubt. Sie dürfen das Programm nicht übertragen, unterlizenzieren, mieten, vermieten oder verleihen bzw. für das Training von Dritten, das kommerzielle Timesharing oder die Verwendung in einem Service-Büro gebrauchen. Sie dürfen das Programm weder selbst noch durch Dritte abändern, rekonstruieren, ausein- ander nehmen oder dekompilieren, außer bis zu dem vom geltenden Gesetz zuge- lassenen Ausmaß, und auch dann nur, nachdem Sie Pioneer schriftlich von ihren beabsichtigten Tätigkeiten informiert haben. Sie dürfen das Programm nicht auf mehreren Prozessoren installieren, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben.

3Eigentum. Pioneer oder sein Lizenzgeber behält sich alle Rechte, Titel und Anteile am gesamten Patent, das Urheberrecht, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnis und die Rechte des geistigen Eigentums am Programm und der Dokumentierung, sowie allen Derivaten davon, vor. Sie erwerben keine weiteren Rechte, weder ausdrücklich noch impliziert, die über die beschränkte Lizenz, die in dieser Vereinbarung angeführt ist, hinausgehen.

4Keine Unterstützung. Pioneer ist nicht verpflichtet, das Programm oder die Dokumentierung unter dieser Vereinbarung zu unterstützen, warten, aktualisie- ren, verändern oder neue Veröffentlichungen bekanntzugeben.

3Garantie-Verzichtserklärung

DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE VORHANDEN“ ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN ODER GARANTIEN, UND SIE STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF EIGENES RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM VOM GESETZ ZUGELASSENEN MASS STREITET PIONEER AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT, SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS EINEM LEISTUNGSKURS ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSKURS ODER GEBRAUCH, EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSREICHENDER QUALITÄT, GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER DER NICHTVERLETZUNG.

4 Schadensersatz und Rechtsbehelfe für Vertragsbruch

Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen dieser Vereinbarung Pioneer irreparable Schäden zufügen würde, für die eine monetäre

Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich zu den Schadensersatzforderungen und anderen Rechtbehelfen, zu denen Pioneer berechtigt sein kann, stimmen Sie damit überein, dass Pioneer das Recht hat, eine richterliche Verfügung einzureichen, um den tatsächlichen, drohenden oder wiederholten Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu verhindern.

5

Beendigung

 

Pioneer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgendwelche

 

Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet wird, dürfen Sie das

 

Programm nicht weiter verwenden und müssen es von dem Computer, auf dem es

 

installiert ist, dauerhaft löschen sowie alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien des

 

Programms und der Dokumentierung zerstören und Pioneer dann schriftlich davon infor-

 

mieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5 und 6 bleiben auch nach der Beendigung dieser

 

Vereinbarung weiterhin in Kraft.

 

6

Allgemeine Bestimmungen

 

 

1 Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind Pioneer oder

 

 

seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder

 

 

ihrem Inhalt, unter keiner Haftbarkeitstheorie, haftbar für indirekte Schäden,

 

 

Folgeschäden, spezielle oder nachfolgende Schäden sowie verschärften

 

 

Schadensersatz oder für Schadensersatz für verlorene Profite, Einkommen,

Deutsch

 

Geschäfte, Ersparnisse, Daten, den Gebrauch oder die Kosten für den Erwerb

 

eines Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer auf die Möglichkeit einer sol-

 

chen Schadensersatzforderung aufmerksam gemacht wurde bzw. eine solche

 

Schadensersatzforderung vorhersehbar ist. Unter keinen Umständen wird

 

die Haftbarkeit von Pioneer für alle Schadensersatzforderungen den Betrag

 

 

überschreiten, den Sie Pioneer oder seinen Tochtergesellschaften für den

 

 

Erwerb des Programms bezahlt haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass die

 

 

Haftbarkeitsgrenzen und die Risikoverteilung, die in dieser Vereinbarung ange-

 

 

führt sind, im Programmpreis widerspiegelt sind und einen wesentlichen Teil

 

 

des Abkommens zwischen den Parteien darstellen, da Pioneer dieses Programm

 

 

anderenfalls nicht angeboten noch auch diese Vereinbarung abgeschlossen

 

 

hätte.

 

 

2 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder Ausschlüsse

 

 

der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beeinträchtigen Ihre gesetzlichen

 

 

Rechte als Kunde nicht und gelten für Sie nur in dem Maße, in dem solche

 

 

Beschränkungen oder Ausschlüsse unter den Gesetzen der Gerichtsbarkeit an

 

 

Ihrem Wohnort erlaubt sind.

 

 

3 Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung

 

 

als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht durchsetzbar eingestuft wird,

 

 

wird diese Bestimmung bis zum erlaubten Maße durchgesetzt oder, falls eine

 

 

Durchsetzung nicht möglich ist, als trennbar angesehen und daher aus dieser

 

 

Vereinbarung ausgeschlossen, während die restlichen Bestimmungen der

 

 

Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben. Der Verzicht einer der Parteien im

 

 

Falle eines Versäumnisses oder Vertragsbruchs dieser Vereinbarung bedeutet

 

 

nicht, dass im Falle eines späteren Versäumnisses oder Vertragsbruchs ebenfalls

 

 

ein Verzicht erfolgt.

 

 

4 Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwelche darin

 

 

enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht übereignen, verkaufen, übertragen,

 

 

delegieren oder sich ihrer auf andere Weise entledigen, weder gewollt noch

 

 

ungewollt, sei es gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die schriftli-

 

 

che Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben. Jede angebliche Übereignung,

 

 

Übertragung oder Delegation durch Sie ist null und nichtig. Vorbehaltlich des

 

 

Obengenannten ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen

 

 

Nachfolger und Rechtsnachfolger bindend.

 

 

5 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung

 

 

zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen oder gleichzeitigen

 

 

Vereinbarungen oder Vertretungen bezüglich des Inhalts, seien sie schrift-

 

 

lich oder mündlich, ab. Diese Vereinbarung darf ohne die vorherige und

 

 

ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Pioneer nicht modifiziert oder

 

 

berichtigt werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung oder

 

 

Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen oder modifizieren.

 

 

6 Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung durch japanische

 

 

Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser ausgelegt wird

 

Hinweise zum Urheberrechte

rekordbox beschränkt die Wiedergabe und Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Musik-Inhalten.

!Wenn codierte Daten, usw. zum Schutz der Urheberrechte in Musik-Inhalten eingebet- tet sind, kann es unmöglich sein, das Programm normal auszuführen.

!Wenn rekordbox erkennt, dass kodierte Daten usw., für den Schutz der Urheberrechte in Musik-Inhalten eingebettet ist, kann der ablaufende Vorgang (Wiedergabe, Lesen,

usw.) stoppen.

Aufnahmen, die Sie vornehmen, sind für persönlichen Genuss gedacht und dürfen nach dem Urheberrecht nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers anderweitig ver- wendet werden.

!Musik, die von CDs, usw. aufgenommen wurde, ist durch die Urheberrechtsgesetze der einzelnen Länder sowie durch internationale Abkommen geschützt. Es liegt in der vollen Verantwortung der Person, die die Musik aufgenommen hat, sicherzustellen, dass die Aufnehmen nicht gesetzwidrig verwendet werden.

!Beim Umgang mit Musik, die aus dem Internet heruntergeladen wurde usw., liegt es in der vollen Verantwortung der Person, die den Musik-Download ausgeführt hat, sicherzustellen, dass die aufgenommenen Inhalte entsprechend den Vorschriften auf der Download-Site verwendet werden.

Vorsichtshinweise zur Installation

Lesen Sie die „Software-Lizenzvereinbarung“ sorgfältig durch, bevor Sie rekordbox installieren.

De 23

Page 81
Image 81
Pioneer CDJ-2000, Multi Player Über die rekordbox-Software, Software-Lizenzvereinbarung, Hinweise zum Urheberrechte

CDJ-2000, Multi Player specifications

The Pioneer CDJ-900 is a versatile DJ multi-player designed to elevate the performance of both the amateur and professional DJ. Renowned for its innovative technology and user-friendly interface, the CDJ-900 quickly became a staple in clubs and festivals worldwide, making it an essential tool for those serious about their craft.

One of the standout features of the CDJ-900 is its ability to play a wide range of audio formats. Supporting WAV, AIFF, MP3, and AAC files, this multi-player ensures that DJs have the flexibility to work with their preferred sound quality. The CDJ-900 also boasts a high-resolution, 7-inch color LCD screen, providing a clear and navigable interface that enhances visual performance. This display allows DJs to access essential information such as waveforms, BPM, and track info at a glance.

The CDJ-900 incorporates a USB port that allows for direct mixing from USB devices, eliminating the need for CDs or laptops, which streamlines performances and liberates DJs from cumbersome setups. This USB connectivity also enables the use of multiple USB devices, so DJs can easily switch between different playlists on the fly.

Built with an advanced digital signal processor (DSP), the CDJ-900 features superior sound quality that caters to the demands of live performances. With its advanced quantized loop function, DJs can create seamless loops in real time, providing creative opportunities during performances. In addition to this, the multi-player includes a slip mode that allows for non-destructive scratching, enabling the DJ to compose intricate soundscapes without losing the original track.

Additionally, the CDJ-900 includes features like beat sync, which can automatically adjust the tempo of tracks for perfect alignment. This feature is particularly useful during live sets, ensuring that transitions are smooth and harmonically compatible.

The build quality of the CDJ-900 is another aspect that is highly regarded. Constructed with durable materials, this unit stands up to the rigors of extensive travel and repeated use, which is essential for professional settings. The ergonomically designed interface and well-placed controls also ensure that DJs can perform with speed and precision.

In summary, the Pioneer CDJ-900 is a powerful multi-player packed with features that cater to the needs of today’s DJs. Its versatility, sound quality, and intuitive design make it an excellent choice for anyone looking to elevate their DJing experience. Whether performing live or practicing in the studio, the CDJ-900 remains a top-ranking choice for musicians around the globe.