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Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch auf die Software zurückzuführen sind, die in den Benutzergeräten verwendet wird, um den Zugriff auf die von der Ausrüstung zur Verfügung gestellten Dienste zu ermöglichen,

Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:

-Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Verbindung zum Internet wie z.B. Unterbrechungen der Zugangsnetze, der Zusammen-bruch der Leitung des Abonnenten oder seines Gesprächspartners,

-Übertragungsprobleme (unzureichende geographische Abdeckung des Gebietes durch die radio-elektrischen Sender, Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte Qualität der Telefon-leitungen...)

-Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes,

•Arbeiten zwecks Generalüberholung der Geräte (so wie in dem den Geräten beigefügten Benutzerhandbuch beschrieben) sowie Funktionsstörungen, die auf eine Unterlassung der Generalüberholung zurückgehen, wobei darauf hinzuweisen ist, daß die Kosten für die Arbeiten zur Generalüberholung auf jeden Fall zu Lasten des Kunden gehen.

•CIn den oben unter B) genannten Fällen sowie nach Ablauf der Garantiefrist hat der Kunde von der Sagem Communication einen Kostenvoranschlag einzuholen, den er vor der Rücksendung der Geräte an den Kundendienst der Sagem Communication akzeptieren muß. Die Reparatur- und Versandkosten (hin und zurück) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit dem Kunden eine schriftliche Sondervereinbarung abgeschlossen worden ist und sind auf sämtliche in Deutschland verkauften Geräte anzuwenden. Sollte eine dieser Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts verstoßen, ist diese Bestimmung nicht anzuwenden; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

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