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Anhang E Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N Broadband-Router
IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES 12.
RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST
IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER EIN DRITTER, DER
DAS PR OGRAMM WIE OBEN ERLAUBT BEARBEITET UND/
ODER VERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE
SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER
ALLGEMEINER ODER BESONDERER, ZUFÄLLIGER ODER
FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG BZW.
DER NICHTVERWENDBARKEIT DES PROGRAMMS ERGEBEN
(EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT,
DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN,
VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN
WERDEN MÜSSEN, ODER DER INKOMPATIBILITÄT DES
PROGRAMMS MIT IRGENDEINEM ANDEREN PROGRAMM),
SELBST WENN DIESER COPYRIGHT-INHABER ODER DIESER
DRITTE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
UNTERRICHTET WORDEN IST.
ENDE DER BEDINGUNGEN

ENDE VON ANHANG 3-A

Anhang 3-B
Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version 2.1 der „GNU
Lesser General Public License“ lizenzierte Software enthält,
so unterliegt diese Open-Source-Software den in Anhang 3-B
aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen
aus Anhang 3-B sind der folgenden Website entnommen:
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.html
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU General
Public License. Sie wurde nicht von der Free Software Foundation
herausgegeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine
r
echtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe
von Software, die mit der GNU GPL verwendet wird; eine solche
stellt ausschließlich der englische Originaltext der GNU GPL dar.
Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung deutschsprachigen
Lesern helfen wird, die GNU GPL besser zu verstehen.
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Das Kopieren und Verbreiten wortgetreuer Kopien dieser
Lizenzinformationen ist gestattet, ihre Änderung ist jedoch
untersagt.
[Dies ist die erste veröffentliche Version der Lesser GPL. Sie
zählt auch als Nachfolgerversion von Version 2 der GNU Library
Public License und trägt daher die Versionsnummer 2.1.]

Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden,
Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und
zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU General
Public Licenses, die Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenzen, die
Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu verändern.
Sie soll sicherstellen, dass die Software für alle Benutzer
frei bleibt.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, bezieht sich
auf einige, speziell ausgewiesene Softwarepakete (in der Regel
Bibliotheken) der Free Software Foundation und anderer
Autoren, die sich zur Verwendung dieser Lizenz entschieden
haben. Sie können diese Lizenz ebenfalls verwenden, wir raten
Ihnen jedoch, zunächst auf der Grundlage der nachstehenden
Erläuterungen abzuwägen, ob sich diese Lizenz oder die
gewöhnliche General Public License im Einzelfall als bessere
Strategie erweist.
Der Begriff "freie Software" bezieht sich auf die Freiheit, diese
zu verwenden, und nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen
Öffentlichen Lizenzen (General Public Licenses, GPL) sollen
sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software
zu verbreiten (und etwas für diesen Ser vice zu berechnen, wenn
Sie möchten), dass Sie den Quelltext erhalten bzw. den Quelltext
auf Wunsch bekommen, dass Sie die Software ändern und Teile
davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und dass
Sie darüber informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Zum Schutz Ihrer Rechte sind Einschränkungen erforderlich,
die es Händlern untersagen, Ihnen diese Rechte zu verweigern
oder Sie zum Verzicht auf diese Rechte aufzufordern. Aus diesen
Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie,
wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie bearbeiten.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder
gegen Bezahlung - Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie müssen
sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext erhalten
bzw. erhalten können. Wenn Sie einen anderen Code mit der
Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige
Objektdateien zur Verfügung stellen, sodass diese sie mit der
Bibliothek neu verknüpfen können, nachdem Sie die Bibliothek
geändert und neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen
diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek
zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu bearbeiten.
Zum Schutz jedes Verbreitenden möchten wir verdeutlichen,
dass auf die freie Bibliothek keine Garantie gewährt wird.
Außerdem sollten sich die Empfänger dessen bewusst sein,
dass sie, falls die Bibliothek durch eine andere Person bearbeitet
und weitergegeben wurde, nicht über die Originalversion
verfügen, damit von anderen Personen verursachte Probleme
nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Darüber hinaus stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung
für die Existenz eines freien Programms dar. Wir möchten hiermit
sicherstellen, dass ein Unternehmen die Rechte der Benutzer eines
freien Programms durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von
einem Patentinhaber nicht effektiv beschränken kann. Deshalb
bestehen wir darauf, dass jegliche für eine Version der Bibliothek
erworbene Patentlizenz der vollständigen, in dieser Lizenz
angegebenen Verwendungsfreiheit entspricht.
Ein Großteil der GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken,
ist durch die gewöhnliche GNU General Public License abgedeckt.
Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, bezieht sich
auf bestimmte ausgewiesene Bibliotheken
und unterscheidet
sich von der gewöhnlichen General Public License. Diese Lizenz
wird für bestimmte Bibliotheken ver wendet, um das Verknüpfen
dieser Bibliotheken mit nicht-freien Programmen zu gestatten.