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Anhang E Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N Broadband-Router
Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein darauf 10.
basierendes Werk) weiter verbreiten, erhält der Empfänger
automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz,
die Bibliothek entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu ver vielfältigen, zu verbreiten oder
zu bearbeiten. Sie dürfen die Inanspruchnahme der in
dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte durch den
Empfänger nicht weiter einschränken. Es liegt nicht in
Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Einhaltung dieser Lizenz
durch Drittparteien zu erz wingen.
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs 11.
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde
(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen,
so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die
Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn Sie nicht
auf eine Weise verbreiten können, der sowohl Ihren in
dieser Lizenz enthaltenen Pflichten als auch allen anderen
zugehörigen Pflichten entspricht, dürfen Sie die Bibliothek
demzufolge überhaupt nicht verbreiten. Wenn beispielsweise
die lizenzgebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek
durch alle Personen, die direkt oder indirekt von Ihnen
Kopien erhalten, durch eine Patentlizenz nicht gestattet
ist, besteht die einzige Möglichkeit, die Anforderungen
der Patentlizenz und dieser Lizenz zu erfüllen, darin, die
Verbreitung der Bibliothek vollkommen zu unterlassen.
Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen,
so soll dieser Paragraf seinem Sinne nach angewandt
werden; im Übrigen soll dieser Paragraf als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragrafen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche
zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche
anzufechten; dieser Paragraf hat einzig den Zweck, die
Integrität des Verbreitungssystems der freien Software
zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
verwirklicht wird. Viele Menschen haben großzügige
Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente
Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/
Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels
irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraf soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung der Bibliothek 12.
in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek
unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder
ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen nicht ausgeschlossenen Staaten
erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die
Beschränkung, so als wäre sie darin schriftlich festgehalten.
Die Free Software Foundation darf von Zeit zu Zeit 13.
überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General
Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen
entsprechen im Prinzip der gegenwärtigen Version,
können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in der Bibliothek die Versionsnummer
dieser Lizenz
angegeben wird, die für sie und „jede spätere Version“ („any
later version“) gültig ist, haben Sie die Wahl, die B edingungen
entweder dieser Version oder jeder beliebigen späteren, von
der Free Software Foundation
veröffentlichten Version zu
befolgen. Wenn in der Bibliothek keine Lizenzversionsnummer
angegeben wird, können Sie jede beliebige von der Free
Software Foundation veröffentlichte Version auswählen.
Wenn Sie Teile der Bibliothek in anderen freien Programmen 14.
verwenden möchten, deren Bedingungen für die
Verbreitung anders lauten, bitten Sie den Autor schrif tlich
um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright
der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status aller
von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten
und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung und
Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
DA DIE BIBLIOTHEK GEBÜHRENFREI LIZENZIERT WIRD, 15.
WIRD FÜR DIE BIBLIOTHEK IM RAHMEN DES GELTENDEN
RECHTS KEINE GARANTIE GEWÄHRT. SOFERN NICHT
ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE
COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM
IN DER VORLIEGENDEN FORM OHNE MÄNGELGEWÄHR
UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER
AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, ZUR VERFÜGUNG,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, DER
MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND
LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT AUSSCHLIESSLICH BEI
IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT
ERWEISEN, LIEGEN DIE KOSTEN FÜR EINEN NOTWENDIGEN
SERVICE, EINE REPARATUR ODER KORREKTUR BEI IHNEN.
IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT 16.
GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN
COPYRIGHT-INHABER ODER EIN DRITTER, DER DIE BIBLIOTHEK
WIE OBEN ERLAUBT BEARBEITET UND/ODER VERBREITET,
IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN
HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER
BESONDERER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH
AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT
DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
DARAUF BESCHRÄNKT, DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE
VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN
ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN, ODER DER
INKOMPATIBILITÄT DER BIBLIOTHEK MIT IRGENDEINEM
ANDEREN PROGRAMM), SELBST WENN DIESER COPYRIGHT-
INHABER ODER DIESER DRITTE VON DER MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST.
ENDE DER BEDINGUNGEN
ENDE VON ANHANG 3-B